Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 17 Seiten
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Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst diese Änderung.17
Vernehmlassungsteilnehmende äussern Vorbehalte.
Kantone
Elf Kantone (AI, FR, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, VS, ZG) befürworten diesen Vorschlag.
Fünfzehn Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH) äussern sich sehr
kritisch. VD bemängelt eine Vermischung der Bereiche, die den Wohlfahrtsfonds eine Funktion als privatwirtschaftlich finanzierte Auffang-Sozialversicherung verleihen würde. Gemäss ZH entsteht damit eine Konkurrenz zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Politische Parteien
Die Mitte, FDP und SVP stimmen dieser Änderung zu. Die SPS ist der Meinung, dass die Arbeitgeber in erster Linie direkt in bessere Leistungen für die Arbeitnehmenden und Zuschüsse seitens der Arbeitgeber, zum Beispiel für die Mitfinanzierung von Kitas, investieren sollen, statt den Wohlfahrtsfonds zusätzlich zu alimentieren.
Verbände der Wirtschaft
Der SAV, der SGV, der SGB und Travail.Suisse sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Travail.Suisse bedauert, dass die Unterstützung für pflegende Angehörige nicht erwähnt wird und verlangt, dass diese in der Vorlage zur Änderung des ZGB explizit hinzugefügt wird.
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen
Acht Organisationen und Durchführungsstellen (Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen,
SODK, SSR, ASIP, SKPE, inter-pension, FER, Patronfonds) stimmen diesem Vorschlag zu.
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die SSK äussern sich
kritisch und sind der Ansicht, dass diese Leistungen nicht mehr unter die berufliche Vorsorge fallen. Die SSK spricht von einer Vermischung der Bereiche, die dem Wohlfahrtsfonds eine Funktion als privatwirtschaftlich finanzierte Auffang-Sozialversicherung verleihen würde.
Spontane Stellungnahmen Sieben spontan eingereichte Stellungnahmen heissen diese Änderung gut.
3.2.1.3.5 Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
Die meisten Teilnehmenden (38) unterstützen diese Änderung. 17 Vernehmlassungsteilnehmende äussern Vorbehalte zu diesem Vorschlag.
Kantone
Elf Kantone (AI, FR, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, VS, ZG) begrüssen diesen Vorschlag. ZG wünscht eine Ergänzung betreffend die Erhaltung der psychischen Gesundheit und die Übernahme der Kosten für chronische Krankheiten.
Fünfzehn Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH) äussern sich sehr
kritisch. Gemäss VD sind die Beispiele im erläuternden Bericht fragwürdig und solche Massnahmen Sache der Arbeitgeber oder der Krankenzusatzversicherung.
Politische Parteien
Die Mitte, FDP, SVP und SPS unterstützen diesen Vorschlag.