Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten
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Po. 19.3668 Rytz, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard «Möglichkei- ten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» diesbezüglich be- reits eine Auslegeordnung vorgenommen, die aufzeigt, wie die Teilhabe von gehörlo- sen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen weiter verbessert werden kann. Zudem hat er das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, 2022 einen strukturierten Dialog mit der Gehörlosengemeinschaft und den involvierten Stellen von Bund und Kantonen zu etablieren, um die bereits bestehenden Fördermassnahmen besser bekannt zu machen und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Spra- che und Kultur, Kommunikation, Bildung, Arbeitsmarktzugang und Gesundheitsversor- gung zu prüfen.
Verschiedene Folgemassnahmen, die auf Stufe Verwaltung umgesetzt werden kön- nen, sind derzeit am Laufen. Zudem befinden sich verschiedene Massnahmen und Aufträge des Parlaments zur Gleichstellung von gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen aktuell in der Umsetzung.29 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sinnvoll ist, solche bereichsspezifischen Massnahmen zur Gleichstellung von gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen weiterhin in die jeweilige Sachgesetzgebung zu integrieren. Ein Rahmengesetz für die Anerkennung und Förde- rung der Gebärdensprachen, wie es von den Organisationen der Gehörlosen gefordert wird, oder eine Erweiterung des BehiG mit Bestimmungen, die im Sinn eines Katalogs lediglich auf andere Rechtsgebiete verweisen, wäre aus gesetzestechnischer Sicht we- nig zweckmässig und mit keinem konkreten Nutzen verbunden. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, die Verbesserungen, die mit der Vorlage angestrebt werden, auf die Förderung der Gleichstellung zu beschränken.
Die Vorlage schlägt verschiedene Anpassungen des BehiG vor, mit der die Gleichstel- lung von gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen spezifisch ge- fördert werden sollen. Wie dies die Revision, wo erforderlich, auch im Hinblick auf an- dere Behinderungen vorsieht, erfolgt eine spezifische Förderung nur gerade dort, wo die allgemeinen Bestimmungen nicht ausreichen, um der spezifischen Situation von gehörlosen Menschen angemessen Rechnung zu tragen. In dieser gezielten Stärkung der Rechte von gehörlosen Menschen sieht der Bundesrat einen wesentlichen Vorteil einer im BehiG integrierten Förderung der Gleichstellung dieser Personen gegenüber einem spezifischen Gesetz.
Ein neuer Art. 12c enthält einen allgemeinen Auftrag, die Verwendung der Gebärden- sprache(n) und deren kulturelle Ausdrucksformen im Rahmen der bestehenden Ge- setzgebung und Fördergefässe zu fördern. Der Förderauftrag richtet sich an Bund und Kantone und begründet keine individuellen Ansprüche. Die Bestimmung nimmt Bund und Kantone aber als Folge der rechtlichen Anerkennung der schweizerischen Gebär- densprachen in die Pflicht, die Anliegen gehörloser Menschen ernst zu nehmen und in der Gesetzgebung und bei Umsetzungsarbeiten angemessen zu berücksichtigen. Ein neu formulierter Art. 14 fasst die bisher teils auf Gesetzes- (Art. 14 BehiG), teils auf Verordnungsstufe (Art. 9 BehiV) angesiedelten Verpflichtungen der Verwaltungsstellen des Bundes, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten, neu zusammen. Angesichts der Tatsache, dass die Vorlage private Anbieter von Dienstleistungen stärker in die Pflicht nimmt, ist
29 Per 1. Januar 2024 ist eine Anpassung der Hilfsmittelverordnung IV, die das Abrechnen der Dolmetschkosten am Arbeitsplatz (Dienstleistungen Dritter) (SR 831.232.51) erleichtern und den Spielraum der versicherten Personen erweitern wird. In Umsetzung der gleichlautenden Mo. 21.3063 Romano, 21.3064 Mäder, 21.3065 Grüter, 21.3066 Giacometti, 21.3067 Piller Carrard und 21.3068 Andrey «Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe» laufen derzeit die Arbeiten zur Realisierung eines barrierefreien Notrufs. Im Parlament hängig ist derzeit die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.505 Suter «Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten gewährleisten». In den Räten sind derzeit zudem die gleichlautenden Mo. 23.3673 Müller Damian 23.3680 Wasserfallen Flavia «Finanzierung von Dolmetsch-Kosten im Gesundheitswesen» hängig, die vom Bundesrat verlangen, eine gesetzliche Grundlage für eine national einheitliche Vergütungspflicht von Dolmetschdienstleistungen zu schaffen.