Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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4.4.3 Politische Parteien

Eine Partei unterstützt die Vorlage (FDP). Vier Parteien lehnen die Vorlage ab, da sie den Willen des Parlaments nach einem eigenen Gebärdensprachgesetz missachte; sie verlangen eine Regelung sowie zusätzliche Massahmen zur Sprachförderung und zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in einem eigenen Gesetz (SPS, Die Grünen, Die Mitte, EVP). Eine Partei lehnt die Vorlage in diesem Punkt nicht ausdrücklich ab, verlangt jedoch, die Fördermassnahmen in den Bereichen Bildung, Verständigung und Sprache (Art. 14a VE-BehiG) aus verfassungsrechtlichen Gründen auf den bisherigen Geltungsbereich zu beschränken und auf die Förderung kultureller Ausdrucksformen zu verzichten (SVP).

Eine weitere, in zwei Kantonen vertretene Partei unterstützt die Vorlage, verlangt aber die zusätzliche Anerkennung der Braille-Schrift (PARAT).

4.4.4 Organisationen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen

35 Organisationen, die gehörlose und/oder hörbehinderte Menschen vertreten, haben sich in der Vernehmlassung zur Frage der Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen geäussert. 31 Stellungnahmen decken sich ganz oder weitgehend mit der Stellungnahme des Schweizerischen Gehörlosenbunds (SGB-FSS) oder verweisen auf diese.

Der SGB-FSS lehnt die vorgeschlagene Regelung ab; er erachtet das BehiG nicht für den geeigneten Rahmen, um die schweizerischen Gebärdensprachen zu anerkennen und zu fördern. Durch die vorgeschlagene Anerkennung der Gebärdensprachen missachte der Bundesrat den Willen des Parlaments, das sich in der Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz» für ein eigenständiges Gesetz ausgesprochen habe. Ebenfalls komme der Vorentwurf den Verpflichtungen, die sich aus der UNO-BRK ergeben, nicht nach. Ausserdem erachtet es der SGB-FSS für nicht nachvollziehbar, dass die Erkenntnisse aus dem Bericht des Bundesrates zur Beantwortung der Postulate 19.3886, 19.3670, 19.3672 und 19.3684 «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen» und aus dem 2022 durchgeführten strukturierten Dialog mit der Gehörlosengemeinschaft nicht in die Vorlage eingeflossen seien. Der vorgesehene Förderauftrag an die Adresse von Bund und Kantonen (in Art. 12c und Art. 14a VE BehiG) bezeichnet der SGB-FSS als «reine Symbolpolitik». Die Praxis habe gezeigt, dass die bisherige offene Formulierung der Fördermöglichkeiten des Bundes (in Art. 14 Abs. 3 BehiG) nicht ausreiche und keinen konkreten Nutzen bringe. Vielmehr sei es nötig, die einzelnen Förderzwecke im Gesetz konkret zu benennen.

Der SGB-FSS verlangt, dass die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen in einem eigenen Bundesgesetz geregelt wird und zwingend mit gezielten und strukturellen Massnahmen zur Förderung der Gebärdensprache durch Bund und Kantone sowie mit Massnahmen zur Gleichstellung gehörloser Menschen verbunden wird. Dabei wird der Standpunkt vertreten, dass es sich bei den verlangten Sprachfördermassnahmen zugunsten der Gebärdensprache nicht um eine gleichstellungsrechtliche Fragestellung handle. Konkret verlangt werden Massnahmen zur Förderung von Fachkräften in Gebärdensprache, Massnahmen zur sprachlichen Frühförderung, Massnahmen zur Schaffung eines flächendeckenden bilingualen Grundschulangebots in Gebärden- und Lautsprache, Massnahmen zur Förderung der Kultur der Gehörlosen, einen verbindlichen Ausbau des Angebots von Fernsehsendungen in Gebärdensprache, Massnahmen zur Förderung der Forschung zur Gebärdensprache sowie die Sammlung aussagekräftiger statistischer Angaben und Forschungsdaten über Menschen mit einer Hörbehinderung.

Zudem verlangt der SGB-FSS konkrete Massnahmen zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen. Gefordert werden insbesondere verbesserte Finanzierungsmodelle für Dolmetschende und die Schaffung entsprechender Rechtsansprüche auf Dolmetschleistungen. Ohne Verbesserungen im Bereich der Finanzierung führe das vorgesehene Diskriminierungsverbot in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen zu keiner Verbesserung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, da die vorgesehene Verhältnismässigkeitsprüfung angesichts der hohen