Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

Kosten und ohne konkrete Garantien zu Ungunsten gehörloser und hörbehinderter Personen bzw. der Finanzierung von Dolmetschenden ausfalle. Verlangt werden insbesondere spezialrechtliche Anpassungen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschenden im Bereich der Berufsbildung (IVG), im Gesundheitswesen (KVG), bei der Erbringung staatlicher Dienstleistungen, Information und Kommunikation sowie im Bereich der Kultur. Ebenfalls verlangt der SGB-FSS, dass die im Rahmen der Umsetzung der Motionen 21.3063, 21.3064, 21.3065, 21.3066, 21.3067 und 21.3068 «Digitalisierung und Weiterentwicklung der Schweizer Notrufe» zu entwickelnden Massnahmen bereits im Rahmen der BehiG-Teilrevision umgesetzt werden.

Vier Organisationen aus dem Hörbehindertenbereich weisen in separaten Stellungnahmen darauf hin, dass nur eine Minderheit von hörbehinderten Menschen in Gebärdensprache kommuniziert und für eine nachhaltige Integration weitere Methoden wie die Ergänzte-Laut-Sprache ELS und die Langue parlée complétée LPC, Schriftdolmetschung und Lippenlesen notwendig sind (Sonos, SVEHK, A Capella, FoRom écoute). FoRom écoute unterstützt deshalb die Stellungnahme des SGB-FSS nur bedingt. A Capella und Sonos verlangen zudem, dass auch die Ergänzte-Laut-Sprache ELS und die Langue parlée complétée LPC anerkannt werden.

4.4.5 Weitere Behindertenorganisationen

Die Dachverbände Inclusion Handicap und Agile sowie rund 50 weitere Organisationen aus dem Behindertenbereich verweisen auf die Stellungnahme des SGB-FSS und unterstützen deren Position. Sie erachten die Vorlage als ungenügend und verlangen das Vorsehen zusätzlicher konkreter und verbindlicher Massnahmen zur Sprachförderung und zur Förderung der Gleichstellung gehörloser Menschen.

4.4.6 Stellungnahmen weiterer Kreise

Seitens der Wirtschaft äussern sich nur wenige Stellungnahmen zur Frage der Gebärdensprachen. Ausdrücklich unterstützen der Schweizerische Baumeisterverband und Arbeitgeber Banken die Vorlage in diesem Punkt.

Ebenfalls unterstützt wird die Vorlage von der Schweizerischen Post, dem Schweizerischen Verband

der Telekommunikation, swissuniversities und Freikirchen.ch.

Die Universität Genf unterstützt die Vorlage, verlangt jedoch konkretere Massnahmen zur Ausbildung von Gebärdensprachfachpersonen und zur Förderung der Gebärdensprachforschung.

Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Swiss Olympic und die Organisation L’Ecole d’Or lehnen die Vorlage als ungenügend ab und verweisen auf die Stellungnahme des SGB-FSS.

Eine Einzelperson unterstützt die Vorlage zum Teil, erachtet sie jedoch als ungenügend und verlangt zusätzliche Massnahmen zur Finanzierung von Dolmetschdiensten, zur Sprachförderung sowie zur Förderung der politischen Partizipation gehörloser Menschen.

4.5 Rechtsansprüche und Verfahren

Viele Teilnehmende äusserten ihre Besorgnis darüber, dass die Beschwerde- und Klagelegitimation von landesweit tätigen Behindertenorganisationen auf Verletzung der Persönlichkeit eingeschränkt wird (die Kantone AI, NW, TI, sowie SODK, SSV, SP, EVP sowie die Mehrheit der Behindertenorganisationen).

Diese Teilnehmenden fordern, das Beschwerderecht von Verbänden wie in der geltenden Gesetzgebung beizubehalten. Insbesondere die Organisationen drängen auf eine Anpassung von Art. 9 VE-BehiG. Sie weisen darauf hin, dass mit dieser Änderung die Gefahr bestehe, dass ein bewährtes Instrument zur Kontrolle der Umsetzung des BehiG abgeschafft werde. Denn obwohl die Revision des BehiG auf dem Revisionsentwurf der ZPO basiere, reduziere sie in Wirklichkeit – und entgegen ihrem ursprünglichen Ziel – das Beschwerderecht von Verbänden auf Situationen, in denen die Persönlichkeit von Menschen mit Behinderungen verletzt wird. Zudem wird die Formulierung in Abs. 1 mit «klagen» als