Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
VSAA beantragt, auf eine Untergrenze zu verzichten, da anders als bei der Festlegung einer Obergrenze bei der Festlegung einer Untergrenze kein Schutzzweck erkennbar sei.
Balgrist, KISPI, PUK und USZ bemerken, dass eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit hohe Mehrkosten verursachen und den Druck auf das Pflegepersonal erhöhen würde.
4.1.6.1 Artikel 6 Absatz 1
FR hält die Möglichkeit der Senkung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 38 Stunden bei gleichem Lohn für sehr optimistisch und bemängelt, dass die Auswirkungen im Hinblick auf die Kosten und die Finanzierung nicht untersucht wurden.
GL beantragt, auf eine gesetzliche Untergrenze zu verzichten und die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 42 Stunden festzulegen.
GR beantragt, auf die Festlegung einer Untergrenze von 38 Stunden zu verzichten, da Parteien im Einzelarbeitsvertrag ohnehin eine tiefere Normalarbeitszeit vereinbaren können.
JU beantragt, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 40 bis 42 Stunden festzusetzen.
SG beantragt, bei Beibehaltung die Spannbreite der wöchentlichen «Normalarbeitszeit» auf 40 bis 42 Stunden festzulegen.
VD bemerkt, dass eine Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf nationaler Ebene für das gesamte Pflege- und Betreuungspersonal unter Berücksichtigung der Situation der Fachkräfte und in finanzieller Hinsicht sorgfältig geprüft werden muss und nicht ohne Zustimmung der Kantone erfolgen kann. Ansonsten bestehe insbesondere das Risiko, dass die Personalbestände verringert werden, um diese Massnahme zu finanzieren, was einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gleichkäme.
Unia beantragt die Festschreibung einer einheitlichen Normalarbeitszeit. Angesichts der Erschwernisse der Arbeit in der Pflege, der hohen Krankheitsausfall- und Berufsausstiegsrate sei eine Reduktion der Normalarbeitszeit auf 38 Stunden sinnvoll, diese habe aber zu vollem Lohnausgleich zu erfolgen.
VPOD beantragt, den Absatz wie folgt zu ändern: «Der Bundesrat legt einen Höchstwert der wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden fest.»
VfP begrüsst die Begrenzung der Wochenarbeitszeit, bezweifelt jedoch die Praktikabilität. Zudem schlägt VfP vor den Absatz folgendermassen zu ergänzen: «Der Höchstwert von 12 Stunden pro Schicht dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden.»
swissstaffing und Careanesth beantragen, den Absatz zu streichen oder wie folgt zu ändern: «Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt zwischen 38 und 42 Stunden.»
SNL begrüsst die Festlegung der Spanne zwischen 38 und 42 Wochenstunden. Die Ausführungsbestimmungen müssen aber so gestaltet sein, dass Jahresarbeitszeit weiterhin möglich sei.
SBK BSBL bemerkt, dass der Beschränkung der wöchentlichen Normalarbeitszeit eine noch grössere Bedeutung zukomme als der Höchstarbeitszeit. Durch die Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit könnten auch neue Arbeitsmodelle wie beispielsweise die 4-Tageswoche einfacher umgesetzt werden.
Association Les Engagés pour la santé! bemerkt, dass mit der wöchentlichen Höchstarbeitszeit das Problem der (übermässigen) Arbeitsbelastung nicht gelöst werden kann. Bei den Arbeitsbedingungen sollte eine angemessene «nurse-to-patient-ratio» festgelegt werden.
Allianz pädiatrische Pflege begrüsst den Absatz, die Entscheidung der Festlegung der
Spanne soll aber in der Entscheidung der Unternehmen liegen und die Jahresarbeitszeit weiterhin möglich sein.
Gruppe von Pflegenden ZG, AL ZH und T. Wolleb beantragen, die wöchentliche Normalarbeitszeit zwischen 35 und 38 Stunden bei vollem Lohnausgleich festzulegen.