Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
SG fordert, den Begriff «Normalarbeitszeit» verbindlich zu definieren und festzulegen respektive eine verbindliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Ansonsten sei der Artikel ersatzlos zu streichen.
SH vertritt die Meinung, dass aufgrund der aktuellen Fachkräftesituation die vorgeschlagene Spannbreite der Wochenarbeitszeit verkleinert werden sollte. Wirksamer dürften Jahresarbeitszeitmodelle und wirksame Mitsprachen bei der Dienstplanung sein, um auf die individuellen Arbeitnehmendenwünsche einzugehen und den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.
SO erkennt bei der Festlegung einer Untergrenze keinen Schutzzweck, zumal die Parteien via Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag ohnehin eine tiefere Normalarbeitszeit als 38 Stunden vereinbaren könnten.
TI vertritt die Meinung, dass die Festlegung einer Normalarbeitszeit Sache der Parteien des Arbeitsvertrags – ob Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag – sein sollte.
VD stellt sich die Frage der Zweckmässigkeit dieses Artikels, auch wenn er in die richtige Richtung geht, um die Beschwerlichkeit der Berufsausübung zu verringern.
Unimedsuisse vertritt die Meinung, dass die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit eine wichtige Massnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist. Wenn die Massnahme jedoch bei gleichbleibendem Budget umgesetzt werden müsse oder das erforderliche Personal auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar sei, werde sie die Arbeitsbedingungen verschlechtern, insbesondere durch die Senkung der Ratio von Pflegepersonen und Patientinnen und Patienten.
Spitex Schweiz beantragt, den Artikel zu streichen, da eine Reduktion der Normalarbeitszeit die Dienstplanung komplexer mache. Sollte der Bundesrat an dieser Massnahme festhalten, ist deren Finanzierung zwingend festzuhalten resp. ist die wöchentliche Normalarbeitszeit bei maximal 42 Stunden festzulegen.
H+ sowie ASM, Barmelweid, CLL, CLS, Forel Klinik AG, GZF, GZO, KSB, Lindenfeld, RSS, Spital Bülach AG, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, Spitex Regio Frick, Spitex MR, SRB AG, vaka, USZ und VZK beantragen, den Artikel zu streichen. Die Festlegung einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 42 oder weniger Stunden sei weder geeignet noch erforderlich oder zumutbar, um anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Verhältnismässigkeit sei somit nicht gegeben.
ASPS, ARTISET und ARTISET ZH beantragen, den Artikel zu streichen. Eine Beschränkung der Normalarbeitszeit führe kurz- bis mittelfristig zu einem erhöhten Personalbedarf, könne zu Überstunden beim bestehenden Personal führen und würde die Institutionen bei der Dienstplanung zu stark einschränken.
senesuisse ist der Meinung, dass die Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 38 bis 42 Stunden – oder nach Intervention des Bundesrats noch weniger – für das Gesundheitswesen untragbar sei, da das hierfür zusätzliche Personal schlichtweg nicht vorhanden sei.
cf befürchtet, eine Erhöhung des Fachkräftemangels, wenn eine 38-Stundenwoche gesetzlich verankert würde.
AGV Basel lehnt die im Artikel vorgeschlagene Regulierung der Normalarbeitszeit entschieden ab; die Einführung einer Regelung der Normalarbeitszeit stehe dem Gesetzeszweck der Förderung der Sozialpartnerschaft diametral entgegen.
KISPI UZH beantragt, den Artikel zu streichen, da eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit hohe Mehrkosten verursachten und den Druck auf das Pflegepersonal erhöhten und damit nicht zu einer Entlastung führten.
IMAD fordern, dass der Stundenumfang (38–42 Std.) nicht vom Bundesrat eingeschränkt wird; es sei wichtig, den Arbeitgebern angesichts der unterschiedlichen Kontexte einen Spielraum zu lassen. Eine Verringerung der Stunden hätte unmittelbare Auswirkungen auf das Leistungsangebot, die schwer zu kompensieren wären. Die höhere Attraktivität soll den Fachkräftemangel bekämpfen und nicht weiter verstärken.