Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
Mindestvorschriften unter Berücksichtigung der betrieblichen Umsetzbarkeit und der sichergestellten Finanzierung erlassen soll, da nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich innert nützlicher Frist alle Betriebe einem GAV anschliessen werden.
GE begrüsst die Anhörung der Sozialpartner, der Bundesrat sollte jedoch nicht nur die Sozialpartner, sondern auch die Dachverbände und die Kantone anhören. Er hört alle beteiligten Partner an.
Syna und Travail.Suisse erachten es als zwingend, dass die Sozialpartner zu den vorgesehenen Regelungen auf Verordnungsebene angehört werden, wie dies im Gesetz vorgesehen ist.
VPOD lehnt einen derart umfangreichen Handlungsspielraum des Bundesrates ab und findet, dass eine Anhörung der Sozialpartner nach der allfälligen Verabschiedung des BGAP kein zufriedenstellendes Vorgehen zur Erarbeitung des BGAP ist. Das BGAP müsse ab dessen Verabschiedung alle Bestimmungen enthalten, die die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gesundheitsbereichs verbessern.
Unimedsuisse beantragt den Artikel zu streichen, da Interventionen des Bundesrates die Sozialpartnerschaft schwächen würden.
ARTISET und ARTISET ZH begrüssen die Anhörung der Sozialpartner vor dem Erlass der Vorschriften und betonen, dass sich die Ausgangslage und Gegebenheiten zwischen Alters- und Pflegeheimen, wie auch der Sozialinstitutionen stark von den anderen Settings unterscheidet. Deshalb brauche es eine eigenständige Vertretung gegenüber dem Bund aller Alters- und Pflegeheime und Sozialinstitutionen.
ASPS begrüsst die Anhörung der Sozialpartner vor dem Erlass der Vorschriften und wünscht dafür eine eigenständige Vertretung.
H+ zusammen mit ASM, Barmelweid, GZF, KSB, Lindenfeld, Spitex Regio Frick, Spitex MR, SRB AG und vaka beantragen, den Artikel zu streichen, da er eine massive Schwächung der Sozialpartnerschaft darstelle. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Bundesrat vorgängig die Sozialpartner anhören müsste.
senesuisse sieht im Artikel einen Verstoss gegen das Legalitätsprinzip, der auch nicht besser werde, wenn der Bundesrat vor der Aufnahme einer gesetzgeberischen Tätigkeit im Voraus noch die Sozialpartner konsultiert. Unklar bleibe auch, wie deren Zusammensetzung und die Anhörung genau aussehen soll.
Spitex Schweiz beantragt folgende Anpassung: «Der Bundesrat erlässt die Vorschriften, die nach den Artikeln 5–9, 12 und 13 in seinen Kompetenzbereich fallen, nach Anhörung der Sozialpartner.» Es sei nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis der Bundesrat die genannten Vorschriften nach den Artikeln 5 bis 9 erlassen soll; es wäre am Parlament, allfällige Änderungen zu beschliessen.
swissstaffing, flexMedicsAG, Careanesth und Vokus Personal AG beantragen, den Artikel zu streichen, da er das Legalitätsprinzip umgehe.
SBK BSBL betrachtet die Anhörung der Sozialpartner als zwingend, in diesem Sinne sei dieser Artikel vorbildlich.
Association Les Engagés pour la santé! beantragt, den Begriff «Sozialpartner» zu präzisieren.
Allianz pädiatrische Pflege bemerkt, dass der Artikel die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern beeinträchtige. Es sei unabdingbar, dass auch die Unternehmen ein Mitspracherecht haben.
AGV Basel beantragt, den Artikel zu streichen, da er die Sozialpartnerschaft schwäche und den Zweck der Verhandlungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern untergrabe.