Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 48 Seiten
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durchschnittliche Spitalaufenthalt angenommen, hätte der andere Elternteil Anspruch auf circa 18 zusätzliche Taggelder. Die Kosten für die Gewährung der Entschädigung an den Vater oder Ehefrau der Mutter, wenn die Mutter länger als zwei Wochen im Spital bleiben muss, belaufen sich somit im Jahr 2030 auf rund 2 Millionen Franken, was einem Beitragssatz von 0,0004 Prozent entspricht (Tabelle 3 im Anhang).
5.1.3 Betreuungsentschädigung
Nach der neuen Regelung soll bei Hospitalisierung eines minderjährigen Kindes ab dem vierten Tag eine Betreuungsentschädigung gezahlt werden. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen wird davon ausgegangen, dass bei einem Spitalaufenthalt von mindestens 21 Tagen ein wegen schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung entschädigter Urlaub von 98 Tagen gewährt wird. Diese Fälle werden daher hier nicht berücksichtigt. Muss das Kind bis 20 Tage im Spital bleiben, wird für die Genesung eine gleich lange Dauer wie für die Hospitalisierung angenommen.
Gemäss aktuellen statistischen Daten müssen pro Jahr ungefähr 20 000 Kinder mindestens vier Tage im Spital bleiben. Für die Berechnung wird weiter von einem durchschnittlichen Tagesansatz von 153 Franken ausgegangen. Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass in allen 20 000 Fällen ein Betreuungsurlaub bezogen wird.
Aufgrund dieser Kriterien werden die zusätzlichen Kosten, die mit der Gewährung der Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen entstehen, im Jahr 2030 auf rund 85 Millionen Franken geschätzt, was einem Beitragssatz von 0,0175 Prozent entspricht (Tabelle 3 im Anhang).
Tabelle 5–1
Anzahl Fälle von 3-monatigen bis 17-jährigen Patienten, nach Aufenthaltsdauer
4–9 Tage 10–15 Tage 16–21 Tage > 21 Tage
Anzahl Fälle pro Tag 12 948 2531 9963283
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser, 2023
5.1.4 Finanzielle Auswirkungen aller Massnahmen
Die nachfolgende Tabelle 5-2 fasst die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die EO zusammen. Sie bezieht sich auf das Jahr 2030, zu Preisen von 2023. Die Beträge sind auf eine Million Franken gerundet. Im Anhang finden sich Tabellen mit dem Finanzhaushalt der EO gemäss geltender Ordnung (Tabelle 1), mit der Angleichung der EO-Leistungen (Tabelle 2) sowie mit der zeitlichen Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Massnahmen dieser Vorlage (Tabelle 3).