Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Filmförderung im Wandel

Inländische Fernsehsender sind bereits seit 2007 verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gab es bisher in der Schweiz keine Investitionspflicht.

Mit der wegweisenden Änderung des Filmgesetzes, die am 15. Mai 2022 in einer Volksabstimmung bestätigt wurde, werden ab 2024 diese Dienste den Schweizer Fernsehsendern gleichgestellt: Auch sie müssen künftig vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.

Durch die Erweiterung der Investitionspflicht werden ab 2024 zusätzliche, private Mittel in das Schweizer Filmschaffen fliessen. Die investitionspflichtigen Anbieter entscheiden dabei selber, in welche Filme oder Serien in der Schweiz sie investieren und in welcher Form sie das tun: Sie können beispielsweise bestehende Filme einkaufen, sich an einer Produktion beteiligen oder einen Film oder eine Serie nach einer eigenen Idee in Auftrag geben. Die Filme können als Schweizer Filme produziert oder mit anderen Ländern koproduziert werden. Die Anbieter können in Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme oder Serien investieren.

Es ist davon auszugehen, dass das Zutun neuer privater Akteure in der Filmfinanzierung zu gewissen Verschiebungen der Förderschwerpunkte der öffentlichen Hand führen wird. Das BAK hat deshalb im Frühling 2023 eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Entwicklungen im audiovisuellen Sektor analysieren, die Herausforderungen der Filmförderung in der Schweiz beleuchten und Entwicklungsszenarien für die Zukunft aufzeigen soll («Die öffentliche Filmförderung im Wandel – Analyse der heutigen Strukturen und Perspektiven für die Zukunft»).

Gleichstellung und Chancengleichheit

Bei der Förderung des Films achtet der Bund seit bald 10 Jahren auf einen gleichberechtigten Zugang der Geschlechter zu den Förderinstrumenten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum Beispiel werden Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige während Dreharbeiten bei der Filmförderung angerechnet.

Die Einführung von Kriterien zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Filmförderung, die Selbstdeklaration der Produktionsfirmen sowie das regelmässige Monitoring der Kennzahlen haben sich bewährt und zu substantiellen Verbesserungen geführt. So hat beispielsweise der Anteil der Spielfilme mit Regisseurinnen in vier Jahren von 22 auf 39 Prozent zugenommen55 und der Unterschied zwischen den Herstellungskosten von Filmen mit weiblicher bzw. männlicher Regie liegt nur noch bei zehn Prozent.56 Bei der selektiven Filmförderung durch das BAK in den letzten vier Jahren war der Anteil von Spielfilmen von Regisseurinnen an den Zusagen mit 46 Prozent fast paritätisch.57

55 BAK: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2021.

56 BAK: Die Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2021.

57 BAK: Gender in der selektiven Filmförderung 2013-2021.