Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht

Filmkultur

Nebst der Herstellungsförderung von Filmen ist deren Vermittlung und Zugänglichmachung eine weitere Aufgabe der Filmförderung. Film soll als ein kollektives Erlebnis für alle Altersstufen erfahrbar sein. Die Förderung der Filmkultur durch das BAK umfasst deshalb die Unterstützung der wichtigsten Schweizer Filmfestivals ebenso wie Finanzhilfen an Filmmagazine oder Filmblogs bis hin zum Filmclub für Kinder. Gerade auch in Zeiten des digitalen Konsums schätzt ein breit gefächertes Publikum die Filmfestivals in allen Sprach- und Landesregionen als Orte der Begegnungen und des persönlichen Austauschs.

In den Bereich der Filmkultur gehört auch die Ausrichtung des Schweizer Filmpreises in Zusammenarbeit mit der SRG SSR und der «Association Quartz» der Städte Zürich und Genf sowie dem Kanton Genf. An einer jährlichen Preisverleihung werden nicht nur die besten Filme und die besten Filmschaffenden, sondern ebenso der Nachwuchs ausgezeichnet.

Internationale Zusammenarbeit

Die Koproduktion zwischen zwei oder mehreren Ländern ermöglicht eine bessere Finanzierung von Filmprojekten. Zudem erhalten solche Filme aufgrund der gegenseitigen Anerkennung als jeweils nationale Filmproduktionen einen besseren Marktzugang in den Koproduktionsländern. Koproduktionen werden doppelt so häufig in europäischen Kinos gezeigt als nationale Filme.58 Die Schweiz hat mit allen Nachbarländern sowie mit Kanada, Luxemburg, Belgien (Communauté Française de Belgique) und Mexiko bilaterale Koproduktionsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz ist zudem Teil der multilateralen Koproduktionsabkommen des Europarats, die von nahezu allen Europaratsländern ratifiziert worden sind.59 Sie ist im Weiteren Mitglied des Filmförderfonds «Eurimages» des Europarates, der die Herstellung von international koproduzierten Filmen fördert.

Seit 2014 nimmt die Schweiz nicht mehr am Filmförderprogramm «MEDIA» der EU teil. Seit 2014 bestehen nationale Ersatzmassnahmen, welche die grössten finanziellen Nachteile der Nichtteilnahme am MEDIA-Programm abfedern. Der Wegfall der Netzwerke, die bei der europäischen Promotion und Auswertung von Schweizer Filmen eine grosse Rolle spielen, kann durch diese Ersatzmassnahmen allerdings nicht ausreichend aufgefangen werden. Durch den Wegfall der europäischen Netzwerke fehlen wichtige Kontakte für die Kontinuität bei Koproduktionen. Die Schweiz als internationaler Koproduktionspartner verliert dadurch an Attraktivität.

Anpassungen in der Periode 2025–2028

Die erwähnte Studie «Die öffentliche Filmförderung im Wandel – Analyse der heutigen Strukturen und Perspektiven für die Zukunft»» soll bis Ende 2024 abgeschlossen und mit der Filmbranche diskutiert werden. Zudem wird der Bund in der Förderperiode 2025–2028 die Wirkung der neuen Investitionspflicht auf die audiovisuelle Produktion in der Schweiz evaluieren. Die sich aus diesen zwei Prozessen ergebenden Erkenntnisse werden eine sachliche Grundlage für die Weiterentwicklung der heutigen Filmförderungspolitik hin zu einer umfassenden Audiovisionspolitik in der Schweiz darstellen, in Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern und Akteure der Film- und Audiovisionsbranche.

Einzelne bereits heute feststehende Massnahmen werden in den nachfolgenden Abschnitten erwähnt. Die Anpassungen im Bereich Filmerbe werden in Kapitel 5.3.4 vorgestellt.

58 European Audiovisual Observatory: The circulation of EU non-national films, 2017.

59 Übereinkommen des Europarats vom 30. Januar 2017 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), SR 0.443.3; Übereinkommen vom 2. Oktober 1992 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (mit Anhängen), SR 0.443.2.