Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Schulangebot aufrechterhalten und notwendige Anpassungen in der Betriebsstruktur vorbereiten. Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung der Schülerzahlen sind indes ungewiss.
Anstellung der Schweizer Lehrpersonen
Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Vermittlung von schweizerischer Bildung und Kultur an Schweizerschulen sind die Schweizer Lehrpersonen. Deren Rekrutierung ist mancherorts zunehmend eine Herausforderung. In der Kulturbotschaft 2021–2024 hatte der Bundesrat einen Vorschlag zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen dieser Lehrpersonen angekündigt: Die Idee einer öffentlich-rechtlichen Anstellung der Schweizer Lehrpersonen durch die nationale Austauschagentur Movetia fand in der Vorkonsultation zum Movetia-Gesetz jedoch keine Zustimmung der Kantone. Der Bundesrat verzichtet darum auf diese Globallösung und damit auf eine umfassende gesetzliche Änderung zur Neuregelung der Anstellung von Lehrpersonen. Die für die Umsetzung des Projekts reservierten Mittel werden entsprechend reduziert, wobei berücksichtigt ist, dass alternative Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen notwendig sind, die möglicherweise kostenwirksam sein werden.
Anpassungen in der Periode 2025–2028
Es sind folgende Massnahmen zur Unterstützung der Gouvernanz und der Swissness der Schweizerschulen im Ausland geplant:
– Gouvernanz: Im Hinblick auf die Periode 2025-2028 wird das BAK ein geeignetes Monitoring zu den in der Charta vereinbarten Grundsätzen einführen.
– Anstellung von Schweizer Lehrpersonen: Gestützt auf eine Analyse der Anstellungsverhältnisse der Schweizer Lehrpersonen in den einzelnen Ländern wird das BAK gemeinsam mit den Partnern (Patronatskantone und educationsuisse) den Handlungsbedarf und den allfälligen Handlungsspielraum ausloten und neu beurteilen. Ziel ist eine tragfähige Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und damit eine Verbesserung der Attraktivität eines Auslandeinsatzes.
5.5.4 Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise
Ausgangslage
In der Schweiz leben rund 35'000 Jenische und Sinti. Sie sind eine anerkannte nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens vom 1. Februar 199587 zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses verpflichtet die Schweiz zur Förderung von Rahmenbedingungen, die es diesen Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Namentlich gilt dies für die nomadische Lebensweise und die jenische Sprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 199288. In der Schweiz leben ausserdem zahlreiche Roma, die seit den 1970er-Jahren zumeist aus dem Balkan immigriert sind.
Der Bund unterstützt die Interessenorganisation der Radgenossenschaft der Landstrasse, die sich um die Dokumentation der Geschichte und die Pflege der jenischen Sprache und Kultur kümmert. Der Bund finanziert auch die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Sie nimmt eine wichtige Koordinationsfunktion zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und den