Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
3.4 Allgemeine Bemerkungen zur Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV)
Die EmGvV wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, wobei insbesondere die Wichtigkeit der Förderung der Interprofessionalität hervorgehoben wird.
Die GDK und mit ihr die Kantone AG, BE, FR, NE, OW, SZ, TG, TI, UR, ZG und ZH begrüssen den Entscheid des Bundes, die zweite Phase des Förderprogramms Interprofessionalität umzusetzen und konkrete Projekte mit Finanzhilfen des Bundes zu fördern. Sie unterstützen die damit verbundenen Ziele der Effizienzsteigerung und Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit ausdrücklich, weil diese dazu beitragen könnten, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen abzufedern. Sie unterstützen die Bestimmungen in der Verordnung zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen für die Gewährung von Finanzhilfen durch den Bund. Als besonders wertvoll erachten sie die Voraussetzungen in Artikel 2 EmGvV, wonach das Projekt auf andere Kontexte und Regionen übertragbar sein müsse. Sie fordern aber,
dass die Bestimmungen mit Augenmass umgesetzt und der administrative Aufwand für die Gesuchseinreichung und die Berichterstattung / Evaluation kleingehalten werde.
VD begrüsst die Verordnung und unterstreicht die Bedeutung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Der Kanton betont auch die Bedeutung von Projekten zur Förderung der Advanced Practice Nurse (APN) in der Gesundheitsversorgung. Solche könnten durch die Hochschulen in Zusammenarbeit mit den kantonalen Gesundheitsdirektionen eingereicht werden.
VD, BFH, FKG und VFP sehen in diesem Förderungsinstrument auch eine Möglichkeit, innovative Versorgungsmodelle unter Einbezug von neuen Rollen der Pflege (z.B. APN) zu entwickeln und zu prüfen. Sie erachten das vorgeschlagene Verfahren als zielführend und praktikabel. Es sei allerdings fraglich, ob 8 Millionen CHF über fünf Jahre und einer Maximalhöhe von 400'000 CHF für ein Projekt ausreichend seien. Regionale und professionsübergreifende, modellartige Projekte seien finanzintensiv und langfristig angelegt, damit seien acht Jahre Förderzeit eventuell zu kurz gegriffen. VD und SNLeaders weisen darauf hin, dass solch neue Versorgungsmodelle einen Anteil an Leistungen beinhalten können, der im aktuellen versicherungstechnischen Kontext nicht abgedeckt sei. Die Kosten seien daher erheblich.
Für die SVP besteht kein Zweifel daran, dass der Bedarf an Pflegefachkräften in der Schweiz durch die demografische Entwicklung laufend zunehmen werde. Effizienzsteigerungen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen seien neben der Ausbildung zusätzlicher Pflegefachkräfte zentrale Elemente zur Lösung des Fachkräftemangels. Das Ziel von Bund und Kantonen müsse es sein, Gesundheitsleistungen so effizient wie möglich zu erbringen und somit den Anstieg der Krankenkassenprämien mindestens zu bremsen. Eine ungerechtfertigte Aufblähung des Gesundheitswesens müsse verhindert werden.
Gemäss ARTISET fehlen im Bereich der Alters- und Pflegeheime oft die Gelder, um überhaupt Projekte zu initiieren. Der Bund sollte deshalb Gelder für die Verbreitung von Projekten mit Modellcharakter, die sich auch für diesen Bereich eignen, zur Verfügung stellen. Zudem würden es ARTISET und Innovationsociale begrüssen, wenn auch Projekte gefördert werden könnten, die eine Reduktion der administrativen Belastung der Pflegenden zum Ziel haben.
BEKAG und FMH begrüssen die konkrete Förderung von Projekten durch Finanzhilfen des Bundes, welche unter anderem auf eine Effizienzsteigerung der interprofessionellen Zusammenarbeit fokussieren. Sie erachten es als wichtig, dass der Aufwand für die Gesuchseinreichung, die Berichterstattung und die Evaluation in einem vernünftigen Verhältnis zur Grösse und zu den Ressourcen der jeweiligen Projekte stehe. BEKAG und FMH begrüssen die gesetzlichen Bestimmungen im MedBG und GesBG zur Förderung von Projekten für eine Unterstützung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere begrüssen sie neue innovative Ansätze zur Verbesserung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen. Es sei vor allem wichtig, mittels EmGvV die Kriterien für die Projektauswahl transparent zu publizieren. Aus ihrer Sicht sollte für eine «ausreichende Pflege von hoher Qualität» die Einführung einer «nurse-to-patient-ratio» pro Versorgungsbereich zur Sicherstellung von Qualität und Sicherheit erfolgen. Eine ange-