Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
messene Abgeltung der Pflegeleistungen zur Sicherstellung eines angemessenen Lohns sei unabdingbar und wirke sich direkt auf die Patientensicherheit und Pflegequalität aus. Es wird begrüsst, dass Leistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und wirtschaftlich erbracht werden, angemessen vergütet werden.
BFH, FKG und VFP würden einen verstärkten Einbezug von Pflegefachpersonen bei der Evaluierung der Projekte sehr begrüssen und gehen davon aus, dass die Kosten für eine vertiefte Evaluation durch den Bund getragen werden. Dies sei explizit zu erwähnen.
BSH, mfe, PIP, Spitex Schweiz und Spitex Zürich fordern, dass die Umsetzung der Finanzhilfen nicht ähnlich kompliziert gestaltet werde wie die Umsetzung des Experimentierartikels.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Experimentierartikel zeigten, dass die Hürden zu hoch seien. Dieser Fehler sei zwingend zu vermeiden.
IMAD, die das Projekt vorbehaltlos unterstützt, drückt die Hoffnung aus, dass die Umsetzung einfach erfolge und dass die Interessenten während dem Antragsverfahren unterstützt werden. Dies im Gegensatz zur Umsetzung des Experimentierartikels.
Innovationsociale ist der Ansicht, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit grundsätzlich über die Gesundheitsberufe hinausgehen und eine Erweiterung auf die Berufsgruppe der Sozialen Arbeit finden sollte. Diese würden in der Realität bereits heute eng zusammenarbeiten und zukunftsweisende, effiziente Versorgungssysteme könnten nur durch eine verstärkte und anerkannte inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und sozialen Berufsgruppen erfolgreich durchgeführt werden. Projekte, die im Rahmen der EmGvV Fördergelder erhalten, sollten ihre Ideen teilen. Zu diesem Zweck soll das BAG eine Best Practices-Plattform aufbauen, über die Ideen und Resultate geteilt werden können.
mfe und PIP begrüssen, dass die Interprofessionalität als wichtiger Aspekt einer effizienten medizinischen Grundversorgung anerkannt wird. Sie bezweifeln, dass der Beitrag von CHF 8 Mio. über 4 Jahre eine nachhaltige Förderung der Effizienz und der Interprofessionalität in der medizinischen Grundversorgung bewirken wird. Dafür wäre eine dauerhafte, über die heutigen Strukturen hinausführende Finanzierung unverzichtbar.
In Bezug auf die Prioritätenliste sollten – neben dem gesetzten Fokus auf die Langzeitpflege
– andere Prioritäten vorgesehen werden. Beispielsweise sollten Versorgungsbereiche mit Fachkräftemangel (Hausarztmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie) und die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen priorisiert werden. Weiter sollten alle Projekte darauf ausgerichtet sein, das Selbstmanagements der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Pharmasuisse begrüsst die Finanzhilfen zur Förderung der medizinischen Grundversorgung, insbesondere mit dem Ziel die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen zu verbessern. Der Schwerpunkt dürfe dabei jedoch nicht allein auf die (Langzeit-)Pflege gelegt werden. Der sich zuspitzende Personalengpass und Fachkräftemangel zeigten sich nicht nur in der Pflege, sondern auch bei den Apothekerinnen und Apothekern sowie den Pharma-Assistentinnen und -Assistenten bzw. den Fachpersonen Apotheke. Dies gelte es ebenfalls zu berücksichtigen. Diverse Leistungen der Apothekerschaft verbesserten auch jetzt schon die Behandlungsqualität, z. B. durch das Projekt myCare Start zur Förderung der Therapietreue bei chronisch Kranken, Qualitätszirkel von Ärztinnen/Ärzten, Apothekerinnen/Apothekern sowie zwischen Ärztinnen/Ärzten, Pflegenden und Apothekerinnen/Apothekern (z. B. wie im Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen).
santésuisse bedauert, dass der Bund selbst kein Projekt im Zusammenhang mit der Effizienz in der Pflege in Angriff genommen habe. santésuisse erachtet es als wichtig, Projekte zu unterstützen, welche die Effizienz der Pflege verbessern möchten. Es fehle hierzu eine nationale Leitlinie und Führungsspitze.
Spitex Schweiz und Spitex Zürich lehnen die Deckung durch die Finanzhilfen auf höchstens die Hälfte der anrechenbaren Kosten der Projekte als nicht zielführend ab. Sie verhindere eine sinnvolle Umsetzung und setze voraus, dass sich Leistungserbringer durch die Fi-