Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

VD fordert mehr Transparenz in Bezug auf die Kriterien, die zur Erstellung dieser Prioritätenliste herangezogen werden. Eine solche Liste müsse zudem ein Gleichgewicht zwischen der praktischen Ausbildung auf Stufe HF und auf Stufe FH wahren, um sicherzustellen, dass letztere nicht benachteiligt werde.

ARTISET, ASPS, BFH, BroteggPraxis, Curacasa, H+, IG swissAPN, ISMI, KOGS, NOPS,

OdASanté, Public Health Schweiz, SBK, SBK-BE, SBK-NE-JU, senesuisse, SHV, SIGA,

SNS, SP Schweiz, Spitex Schweiz, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, Syna, Tra-

vail.Suisse, UNIA, VFP, vsao und ZHAW fordern, dass, sollte eine Prioritätenliste für die Verteilung der Beiträge notwendig sein, die anzuwendenden Kriterien den Kantonen und der Öffentlichkeit offenzulegen seien.

ASPS, BroteggPraxis, Curacasa, IG swissAPN, ISMI, NOPS, Public Health Schweiz, SBK, SBK-BE, SBK-NE-JU, senesuisse, SHV, SIGA, SNS, SP Schweiz, SSPH+, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, vsao und ZHAW verlangen zu diesem Zweck eine Ergänzung um einen entsprechenden Absatz.

H+, KOGS, OdASanté, Travail.Suisse und Syna fordern, dass der Absatz entsprechend ergänzt werden müsse.

IDS verlangt eine Ergänzung der Verordnung um Kriterien, die für die Erstellung der Prioritätenliste durch das EDI und das WBF beachtet werden müssten.

Für OST ist es unklar, um was für eine Prioritätenliste es sich handle, das werde aus dem Gesetzestext nicht klar.

SBK-BSBL verlangt, dass eine solche Prioritätenliste frühzeitig erstellt werden müsse und vermisst irgendwelche weiteren Angaben bezüglich Zeit und Inhalt. Dieser Absatz erschwere die Planung der Kantone.

SNLeaders und VFP fordern zudem, dass dabei nebst dem Gleichgewicht der regionalen Verteilung auch ein Gleichgewicht zwischen der praktischen Ausbildung auf HF- und auf FH-Niveau sicherzustellen sei, damit die FH nicht benachteiligt werden. Eine bevorzugte Behandlung der HF-Ausbildungen würde eine klare Diskriminierung für die Romandie und das Tessin darstellen, wo die meisten Pflegefachpersonen auf Stufe FH ausgebildet werden.

4.1.4 Artikel 4 Voraussetzungen

4.1.4.1 Artikel 4 Absatz 1

GE, JU, VD und VS sowie HES-SO, Travail.Suisse und Syna machen auf einen Fehler im französischen Text der Verordnung aufmerksam und schlagen folgende Korrektur vor (betrifft nur den französischen Text): «Kantonsbeiträge Bundesbeiträge an kantonale Ausbildungsbeiträge nach Artikel 7 […]».

SG beantragt, dass die Kantone die Möglichkeit zur Rückforderung von bereits geleisteten Beiträgen bei einem Abbruch der Ausbildung bekommen.

SH wünscht eine Konkretisierung des Begriffs «Beiträge». Fragen der Wirksamkeit würden sich auch aus dem Verfahren zur Auszahlung der Beiträge ergeben, zumal bei der Auszahlung als Lohnzulagen die steuerliche und sozialversicherungstechnische Behandlung der Beiträge zu einem anderen Brutto-Netto-Verhältnis führen dürfte als bei Direktzahlungen durch eine kantonale Stelle.

VD begrüsst den vorgesehenen Mechanismus für die Gewährung von Bundesbeiträgen an kantonale Ausbildungsbeiträge. Was die Zielgruppe für diese Ausbildungsbeiträge betrifft, ist VD der Ansicht, dass es in der Kompetenz der Kantone liege, den Kreis der Studierenden zu definieren, die nachweislich Unterstützung benötigen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wobei zu berücksichtigen sei, dass das Ziel der Förderung darin bestehe, den Studierenden die Teilnahme an der Pflegeausbildung zu ermöglichen.

Sowohl EVP als auch die GRÜNEN sprechen sich gegen die Vorgaben von Alterslimiten aus, diese seien zu entfernen.