Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

Mehrere Kantone betonen in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit einer gewissen Koordination unter den Kantonen, um einen zu starken Wettbewerb zwischen den Kantonen und ein gegenseitiges Abwerben von Auszubildenden zu verhindern.

AR verweist darauf, dass die Gesuchstellung für die Bundesbeiträge für kleine Kantone mit verhältnismässig grossen personellen Ressourcen und somit zusätzlichem Aufwand verbunden sei, der nicht entsprechend vom Bund entschädigt werde und zusätzlich belastend sei.

GE bedauert, dass der Bund die vom Kanton bisher geleisteten Anstrengungen zur Erhöhung der Anzahl Pflegenden nicht berücksichtige. Der Kanton hätte gewünscht, dass die bereits vor der Inkraftsetzung des Ausbildungsfördergesetzes Pflege getroffenen kantonalen Massnahmen zumindest teilweise durch den Bund entschädigt würden.

GE fordert ausserdem, dass das Kapitel 3 (Bundesbeiträge an die Kantone zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an höheren Fachschulen) der Ausbildungsförderverordnung Pflege nicht nur die Ausbildung an HF, sondern auch an FH betreffen soll.

JU betont, dass er bereits bisher die Ausbildungsinstitutionen mit namhaften Beträgen unterstützt habe und dies weiterhin tun werde. Trotzdem rechnet der Kanton mit der Unterstützung durch die Bundesbeiträge. Insbesondere fordert er, dass die Prioritätenliste frühzeitig kommuniziert werde. Die Kriterien zur Berücksichtigung der angemessenen regionalen Verteilung müssten sicherstellen, dass die Kantone sich auf die Bundesbeiträge im Umfang von 50% verlassen könnten.

SG schlägt vor, dass ein Wirkungscontrolling aller Fördermassnahmen installiert werden soll. Hierzu vermisst der Kanton konkrete Ausführungen in den Vernehmlassungsunterlagen.

VD betont, dass die Ausbildung von akademischem Nachwuchs auf Master- und Doktoratsstufe notwendig sei, um Gesundheits- und Pflegefachpersonen auf Fachhochschulstufe ausbilden zu können. Der Kanton bedauert deshalb, dass in der 1. Etappe keine entsprechenden Massnahmen vorgesehen seien und hofft, dass die Stärkung der akademischen Ausbildung im Bereich der Pflege Teil der 2. Etappe werde.

ZG wiederum beantragt, dass die Bundesbeiträge anhand eines Verteilschlüssels nach der Bevölkerungszahl und dem Bedarf an tertiär ausgebildeten gemäss den kantonalen Bedarfsplanungen gewährt werden.

EVP, FDP, SP und SVP stimmen dem Entwurf in weiten Teilen zu.

Die EVP befürwortet ausdrücklich das Ziel, die Qualität der praktischen Ausbildung zu verbessern. Neben einer angestrebten Erhöhung der Kapazitäten müsse es auch darum gehen, die Abbruchrate in der Ausbildung zu senken, wobei die Qualität der praktischen Ausbildung eine zentrale Rolle spiele. Grundsätzlich sei das Vorgehen zum Erhalt der Ausbildungsbeiträge möglichst unkompliziert zu gestalten. Weiter wäre es aus Sicht der EVP sinnvoll, diejenigen Institutionen zu unterstützen, die schon jetzt gute Ausbildungsplätze anbieten. Für diejenigen Institutionen, die heute schon am meisten Pflegende ausbilden, könnten so

zusätzliche Anreize geschaffen werden, um ihre Kapazitäten nochmals auszubauen.

Die GRÜNEN sind nur teilweise mit dem Entwurf der Ausbildungsförderverordnung Pflege einverstanden. So verlangen sie, dass die Ausbildungsbeiträge nach Artikel 7 Absatz 1 Ausbildungsfördergesetz Pflege für die gesamte Dauer der Ausbildung gesprochen werden müssten. Zudem fordern sie, dass die Umsetzung der Ausbildungsoffensive in den Kantonen nicht an willkürliche Alterslimiten geknüpft würde.

Die SP schliesst sich der Stellungnahme des SBK an, was die Rückmeldungen zu den Details der Vorlage betrifft.

Die SVP betont, dass die Bundesbeiträge hauptsächlich zur Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege eingesetzt werden müssten, wobei die Eigenständigkeit der Kantone beizubehalten sei. Sie erachtet zusätzlich die Attraktivitätssteigerung der beruflichen Weiterbildung für Pflegfachkräfte und Effizienzsteigerungen in der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen als unabdingbar.