Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 13 Seiten

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grund ihres Anteils an der direkten Bundessteuer 21,2% und der Bund 78,8%. Die Mindereinnahmen bei den Einkommensteuern der Kantone und Gemeinden kann man ausgehend davon grob auf 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr schätzen. Zitat, Fundstelle Quelle, Herleitung, Letzte Aktualisie- Bemerkungen Annahmen rung

S. 14: jährlichen Minder- Schätzung der ESTV ge- 2023 Die geschätzte Bandeinnahmen bei der direk- stützt auf einer Mikrosi- breite ist mit Unsicherheit ten Bundessteuer grob mulation. Die Simulation behaftet. Die Schätzung geschätzt 100 bis 150 verwendet die aktuellsten gründet auf der Annah-Mio. Franken. 11 Jahre in der Bundess- me, dass sich die analy-

teuerstatistik (2009- sierte Teilgruppe in Be-2019). Die Zahlen bezie- zug auf die Einkäufe relahen sich auf das Jahr tiv zu den ordentlichen 2023, sie wachsen mit Beiträgen nicht systemadem steigenden Ertrag tisch vom Rest der steuder direkten Bundes- erpflichtigen Personen steuer mit. Die Band- unterscheidet. Es ist breite für die Schätzung nicht auszuschliessen, von rund 100 bis rund dass die Beschränkung 150 Mio. Franken ergibt auf Personen, die wähsich aus unterschiedli- rend der analysierten 11 chen Annahmen zum An- Jahre im selben Kanton teil der existierenden Bei- wohnhaft waren, mit eitragslücke, die Einkaufs- ner gewissen Verzerrung berechtigte jedes Jahr verbunden ist

schliessen (anteilsmässi-

ger Einkauf).

S. 14: Die Mindereinnah- Die Mindereinnahmen2023

men bei den Einkom- bei den Einkommensteu-

mensteuern der Kantone ern der Kantone und Ge-

und Gemeinden kann meinden können grob

man ausgehend davon geschätzt werden, indem

grob auf 200 bis 450 Mio. die geschätzten Minder-

Franken pro Jahr schät- einnahmen bei der direk-

zen. ten Bundessteuer mit

dem Faktor 2 bis 3 multi-

pliziert werden.

Die Vorlage hat keine Auswirkung auf die Personalkosten des Bundes. Bei den kantonalen Steuerbehörden führt die neue Einkaufsmassnahme anlässlich der Steuerkontrolle zu einem administrativen Mehraufwand, der sich möglicherweise vereinzelt auch in personellen Mehrkosten niederschlagen kann.