Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 15 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des FIFG

wünscht sich aber, konsultiert zu werden, um Erklärungen zum strategischen Wert des betreffenden Projekts abgeben zu können. Überdies schlägt das CERN vor, den Begriff «Antragsunterlagen» anstelle von «Plänen»" zu verwenden.

Die Parteisektion Vert.e.s genevois.e.s würde es für angemessener halten, dem UVEK die Koordination und die Genehmigung der Pläne zu übertragen, da dieses Departement mehr Erfahrung hat in der Koordination und der Abwägung der verschiedenen Interessen in dem Bereich als das WBF. Zudem sei es weniger stark involviert als das WBF und damit besser in der Lage, eine objektive Projektbeurteilung sicherzustellen. Ihr zufolge könnte das UVEK die divergierenden Forderungen zwischen den Bedürfnissen des FCC-Projekts und der Wahrung der Fruchtfolgeflächen des Kantons Genf am besten einschätzen.

5.3.3 Absatz 3

Das CERN begrüsst die Einführung des Kriteriums, wonach das kantonale Recht nur berücksichtigt wird, soweit es die Bauten und Anlagen der Organisation nicht unverhältnismässig behindert.

Die Gemeinden Avully, Avusy und Laconnex sind der Ansicht, dass die Plangenehmigung für Bauten und Anlagen nicht ausschliesslich Sache der Bundesbehörden sein kann ‒ auch kantonale und kommunale Planungsinstrumente seien zu berücksichtigen (so ist z. B. die Problematik des Aushubmaterials Gegenstand von Nutzungsplänen, in denen die Nutzungszone und -bedingungen formell festgelegt sind). Die Formulierung, gemäss der kantonales Recht berücksichtigt wird, «soweit es die Erfüllung der bundesrechtlichen Aufgaben nicht verhindert oder unverhältnismässig einschränkt» (S. 9 EB), was auch die kantonalen Richtpläne betrifft, halten sie für problematisch. Der Bund und die betreffenden Kantone müssten sich im Voraus auf Kriterien eignen, anhand derer beurteilt wird, was als «unverhältnismässige Behinderung» gilt.

Noé21, Kam for Sud, PUSCH, WWF Schweiz und WWF Genève, NWA, Association climat Genève, Grands-parents pour le climat, Pro Natura Genève sowie die Vert.e.s genevois.e.s und die Vert.e.s vaudois.e.s fordern, dass diesem Absatz ein dritter Satz hinzugefügt wird: «Die Art und Weise sowie die Kriterien für die Beurteilung einer allfälligen Unverhältnismässigkeit der Behinderung werden vorgängig zwischen den betroffenen Kantonen und dem Bund vereinbart».

GE schlägt vor, die Bestimmung wie folgt umzuformulieren und zu ergänzen:

«(…) Das kantonale Recht wird berücksichtigt, sofern es die Bauten und Anlagen des CERN nicht unverhältnismässig einschränkt. Im Schlichtungsfall wird eine Interessenabwägung vorgenommen».

Die FDP unterstreicht und befürwortet den Satz «Das kantonale Recht wird berücksichtigt, sofern es die Bauten und Anlagen des CERN nicht unverhältnismässig einschränkt». Sie merkt an, dass der Bund und der Kanton Genf stets eng zusammenarbeiten, um die Entwicklung des CERN so gut wie möglich mit den Entwicklungsanforderungen des Kantons abzustimmen.

Die GRÜNE Schweiz schlägt vor, einen dritten Satz hinzuzufügen: «Abweichungen vom kantonalen Recht werden zwischen Kanton und Bund besprochen».

5.3.4 Absatz 4

BE verlangt, dass der Zusatz «grundsätzlich» gestrichen oder auf Stufe Gesetz mindestens in den Grundzügen geregelt wird, in welchen Fällen gegebenenfalls von der Sachplanpflicht abgewichen werden kann. Er hält die Ausführungen im EB für nicht überzeugend.

Noé21, Kam For Sud, PUSCH, WWF Schweiz und WWF Genf, NWA, Association climat Genève, Grands-parents pour le climat, Pro Natura Genève sowie die Vert.e.s genevois.e.s und die Vert.e.s vaudois.e.s plädieren ebenfalls für eine Streichung des Begriffs «grundsätzlich». Sie finden, dass mit dieser Ungenauigkeit beim FCC-Projekt Etappen übersprungen werden könnten, was eine Aufteilung des Projekts in mehrere Objekte ermöglichen und die Auswirkungen banalisieren sowie das Genehmigungsverfahren beschleunigen würde. Zudem widerspreche dies Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h. Sie