Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des FIFG
diese Elemente als obligatorische Kriterien in jede Projektbeurteilung bzw. jeden mit dieser Gesetzesänderung eingeführten Sachplan einfliessen.
Wie die Genfer und Waadtländer GRÜNE schlagen diese Organisationen und Vereine einige Anpassungen an den unterbreiteten Bestimmungen vor (siehe einzelne Betrachtung der Bestimmungen).
4.4.3 Gegner der Vorlage
economiesuisse anerkennt die herausragende Bedeutung des CERN für die internationale Forschung und insbesondere für den Forschungsstandort Schweiz und ist sich bewusst, dass das CERN seine Ausbauschritte rasch vornehmen können muss, damit es weiterhin relevante Spitzenforschung betreiben kann. Die geplante Kompetenzübertragung sieht der Verband jedoch kritisch und lehnt die Erstellung eines Sachplans für die Projekte des CERN ab. Ihm zufolge nehmen behördenverbindliche Sachpläne heutzutage in diversen Politikbereichen zunehmend Einfluss auf die kantonale und kommunale Raumnutzung und übersteuern kantonale Gesetze, ohne dass sie demokratisch durch einen Parlamentsbeschluss abgestützt sind. Er würde eine kantonale Lösung bevorzugen, bei der der Bund nur subsidiär aktiv wird, falls der Kanton Genf dies nicht innert nützlicher Frist selbst tut. economiesuisse schlägt zwei entsprechende Anpassungen am Änderungsentwurf vor (siehe weiter unten).
Der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV schliesst sich der Stellungnahme von economiesuisse an.
4.4.4 Verzicht auf eine Stellungnahme
Die WEKO und der SNF verzichten auf eine Stellungnahme zur Änderungsvorlage des FIFG. Der SNF vertraut darauf, dass die Entwicklung des CERN im wesentlichen Forschungsinteresse der Schweiz erfolgreich durchgeführt werden kann und dabei die bedeutsamen Anforderungen einer nachhaltigen, ökologischen Umsetzung beachtet werden.
5 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Der Kürze halber werden hier nur die wichtigsten Fragen, Bemerkungen, Kritiken und Vorschläge zu den folgenden Bestimmungen wiedergegeben. Die vorgeschlagenen Ergänzungen am Text sind jeweils unterstrichen. Zu den Artikeln 31f, 31g, 31j, 31n und 57b der Vorlage sind keine Kommentare eingegangen. Für alle Einzelheiten verweisen wir auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf den Webseiten des Bundes (www.sbfi.admin.ch und www.admin.ch).
5.1 Präambel
Noé21, Kam For Sud, Pro Natura Genève, Association Climat Genève, Grands-parents pour le climat, WWF Schweiz, WWF Genève, Nie Wieder Atomkraftwerke NWA, PUSCH sowie die SP, die Vert.e.s genevois.e.s und die Vert.e.s vaudois.e.s halten in Bezug auf den in der Präambel zitierten Artikel 81 BV fest, dass das Interesse des Landes erst beurteilt werden kann, wenn eine Bilanz der Vor- und Nachteile der geplanten Arbeiten und Werke erstellt wurde, wozu insbesondere der FCC gehört. Sie sind alle der Ansicht, dass die unterbreitete Vorlage der Frage der Zweckmässigkeit des FCC-Projekts vor dem Hintergrund der Klimakrise ausweicht.
5.2 Art. 7 Abs. 1 Bst. h
Noé21, Kam For Sud, Pro Natura Genève, Association Climat Genève, Grands-parents pour le climat, WWF Schweiz, WWF Genève, Nie Wieder Atomkraftwerke NWA, PUSCH sowie die GRÜNE Schweiz und die Vert.e.s vaudois.e.s verlangen, dass die Bestimmung wie folgt ergänzt wird: «… mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum, Umwelt, Klima sowie die Energiepolitik».
Die Vert.e.s genevois.e.s schlagen folgende Formulierung vor: «… mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Klima».
Das CERN unterbreitet folgende Ergänzung: «… mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sowie für Projekte von strategischer Bedeutung».