Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 15 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des FIFG

ZH unterstreicht das Interesse der Schweiz, für die weitere Entwicklung des CERN günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, und ist der Ansicht, dass die Vorlage diese Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert. Das CERN gewinne dadurch für seine räumliche Entwicklung Planungssicherheit. Der Kanton hebt auch hervor, dass der frühzeitige Einbezug der betroffenen Kantone, namentlich auch des Standortkantons Genf, bei der Sachplanung und den Plangenehmigungsverfahren sowie die angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen gewährleistet sind.

4.1.2 Befürworter mit Änderungsvorschlägen

Die Kantone AG, BE, GE und VD begrüssen die Vorlage ebenfalls, schlagen jedoch Anpassungen respektive Ergänzungen am Gesetz und/oder am erläuternden Bericht vor (siehe Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen). Allgemein heben sie folgende Punkte hervor:

AG unterstützt den Änderungsentwurf, schlägt aber vor zu prüfen, ob der Sachplan auf weitere Forschungseinrichtungen von nationalem Interesse in den Innovation Parks ausgeweitet werden sollte. Manche Artikel der Gesetzesvorlage zum FIFG wären diesbezüglich anzupassen (Art. 7 Abs. 1 Bst. h, 31a, 31k, 31l, 31m). Als Begründung fügt AG an, dass mit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Sachplans sichergestellt werden könnte, dass die Entwicklung von Einrichtungen von nationaler oder internationaler Bedeutung auf seinem Gebiet nicht durch kantonale und/oder kommunale Vorschriften beeinträchtigt würde.

BE begrüsst die angestrebte Verfahrensstraffung zugunsten des CERN und damit des Forschungsstandorts Schweiz.

GE bestätigt seine Unterstützung der neuen Bestimmungen des FIFG, die er als ersten Schritt hin zu einer besseren Einbindung der CERN-Vorhaben sieht, wobei kantonale und eidgenössische Ziele im Bereich der nachhaltigen Raumplanung berücksichtigt werden.

VD betont, dass die Änderung keinen direkten Einfluss auf den Kanton Waadt oder seine Gesetzgebung haben dürfte, da das CERN bisher nicht auf Waadtländer Kantonsgebiet oder in dessen Nähe tätig ist. Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass die geplante Änderung eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Bundesgesetz über die Raumplanung einführe, womit die Kantone und Gemeinden ihre Vorrechte verlieren würden. Seiner Ansicht nach sollte diese Abweichung von der Kompetenzverteilung keinen Präzedenzfall schaffen und grundsätzlich nicht auf andere Situationen ausgeweitet werden.

4.1.3 Weder Einwände noch Bemerkungen

GL verzichtet auf eine Stellungnahme. LU hat weder Einwände noch Bemerkungen zu den unterbreiteten Texten, ebenso der Kanton UR, der angibt, nicht von der Vorlage betroffen zu sein.

TI hat keine Bemerkungen zur Änderungsvorlage, erwähnt jedoch, dass der EB nicht präzisiert, ob die Tätigkeiten des CERN auch in anderen Kantonen über den Kanton Genf hinaus weiterentwickelt werden könnten. Er regt an, diesen Aspekt in der definitiven Version des Berichts im Hinblick auf die parlamentarische Beratung zu präzisieren, zumal dieses Gesetz auch territoriale Auswirkungen auf andere Kantone haben könnte.

4.2 Politische Parteien

4.2.1 Befürworter der Vorlage als Ganzes

Die FDP und die Mitte heissen die Vorlage gut. Die FDP unterstützt grundsätzlich die Entwicklung des CERN als renommierte Institution für Forschung und Innovation in der Schweiz, wobei das kantonale Recht bei der Raumplanung berücksichtigt werde. Sie merkt an, dass das Enteignungsrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werde. Zudem stellt sie zwei Auslegungsfragen, auf die weiter unten eingegangen wird. Die Mitte begrüsst die Vorlage besonders deshalb, weil sie eine stärkere Beteiligung des Bundes in einem derart wichtigen Bereich wie der Forschung vorsieht. Ihr zufolge verbessert die Änderung die Reaktionsfähigkeit der Behörden und hält gleichzeitig das Föderalismusprinzip ein. Überdies habe die Vorlage geringe finanzielle Auswirkungen.