Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des FIFG
1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. März 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) durchzuführen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde am 17. März 2023 im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassung dauerte bis am 16. Juni 2023.
2 Vernehmlassungsteilnehmende
Offiziell zur Stellungnahme eingeladen wurden neben den 26 Kantonen die Konferenz der Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft, 14 forschungs-, innovations- und wissenschaftspolitische Organe und Vereine sowie die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN).
Alle Kantone und 5 politische Parteien, 4 Dachverbände der Wirtschaft, 4 forschungs-, innovations- und wissenschaftspolitische Organe und Vereine, das CERN sowie 8 spontan teilnehmende Organisationen und 4 Gemeinden haben sich an der Vernehmlassung beteiligt.
Alle Stellungnahmen sind auf www.sbfi.admin.ch und www.admin.ch einsehbar.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den entsprechenden Abkürzungen ist im Anhang dieses Berichts zu finden.
3 Hervorgehobene Punkte
Bei der Vernehmlassung ging es um die Änderung des FIFG zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates vom 10. Dezember 2021, gemäss dem die Projekte des CERN auf raumplanerischer Ebene besser begleitet werden sollen. Mit dieser Änderung soll einerseits der Sachplan für die Projekte des CERN im Gesetz verankert werden. Andererseits wird ein Abschnitt zur Plangenehmigung durch das WBF für Bauten und Anlagen des CERN, die von strategischer Bedeutung sind oder eine räumliche Entwicklung mit sich bringen, eingeführt.
In den Stellungnahmen ging es hauptsächlich um folgende Aspekte:
- Grundsatz der Erstellung eines Sachplans und Übertragung von Kompetenzen im Bereich Raumplanung vom Kanton Genf auf den Bund;
- Geltungsbereich der Vorlage (allfällige Ausweitung auf andere Forschungseinrichtungen) und Auswirkungen des Sachplans über den Kanton Genf hinaus;
- Berücksichtigung des kantonalen Rechts im Plangenehmigungsverfahren;
- Berücksichtigung von Umwelt-, Klima- und Energieaspekten in der Änderungsvorlage zum FIFG respektive im Sachplan;
- Gelegenheit zum Erlassen von Vorschriften betreffend die «roten Linien», die die Forschung nicht überschreiten darf.
Auf den folgenden Seiten werden die Vernehmlassungsergebnisse zunächst allgemein zusammengefasst (Antworten der Kantone, politischen Parteien, Gemeinden, Organisationen, Stiftungen, Dachverbände und anderen interessierten Akteure zur Änderungsvorlage), anschliessend werden artikelweise die wichtigsten Bemerkungen, Fragen, Vorbehalte und Änderungsvorschläge der Stellungnehmenden erläutert.
Der vorliegende Bericht gibt auch die Kommentare mehrerer Teilnehmender zum potenziellen künftigen FCC-Projekt des CERN wieder, obwohl dieses nicht Gegenstand der Vernehmlassung war.
1 BBl 2023 681