Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des FIFG
4.2.2 Vorlage wird als unvollständig und änderungsbedürftig erachtet
Die GRÜNE Schweiz sowie die Genfer und die Waadtländer Sektion der Partei finden, dass die Änderungsvorlage zum FIFG im Kontext des FCC-Projekts analysiert werden muss. Gemäss GRÜNE Schweiz sollte die Vorlage den aktuellen Entwicklungen entsprechen, die von allen Einrichtungen einschliesslich Forschungseinrichtungen Sparsamkeit und eine grösstmögliche Nutzung erneuerbarer Energien verlangen. Ihr zufolge muss dieser Aspekt im künftigen FCC-Projekt und im Sachplan, der dieses ermöglicht, berücksichtigt werden. Entsprechend hält sie den Entwurf zur Änderung des FIFG in Bezug auf die Thematik der Klimafolgen und der Energiewende für unvollständig und fordert diesbezügliche Ergänzungen. Unter der Voraussetzung, dass diese Aspekte einbezogen werden, erklärt sie sich mit den vorgeschlagenen Änderungen des FIFG einverstanden.
Die Vert.e.s genevois.e.s und die Vert.e.s vaudois.e.s gehen in ihrer Stellungnahme detaillierter auf das FCC-Projekt ein. Sie legen Zahlen vor und äussern Kritik, was die Auswirkungen auf das Klima sowie den Energieverbrauch angeht. Gemäss den beiden Sektionen ist das Dossier ohne Studien zu den Energie- und Klimafolgen des FCC unvollständig und die Vernehmlassung dadurch verzerrt. Für sie sollte diese Änderung des FIFG dazu genutzt werden, die roten Linien, die die Forschung nicht überschreiten darf, zu regeln. Die Genfer Sektion präzisiert zudem, dass sie erwartet hätte, dass das Dossier bereits einige Herausforderungen beim Bau und Betrieb einer solchen Anlage skizziert (Schädigung von landwirtschaftlichen und natürlichen Flächen, Verlust von Fruchtfolgeflächen in der Quote des Kantons Genf, mögliche Beeinträchtigung der biologischen Korridore in der Region, Aushub bei der Baustelle, Risiken einer Beeinträchtigung von Grundwasser, Quellen und unterirdischen Wasserversorgungsnetzen in einem kalkhaltigen Boden, CO2-Bilanz der Bau- und Betriebsphase, Energieverbrauch während der Betriebsphase).
Die SP begrüsst die vorgesehene Änderung des FIFG grundsätzlich, erachtet die Vorlage aber wie die GRÜNE Schweiz als unvollständig. Sie kritisiert das Fehlen von Umweltaspekten in den Dokumenten und bemängelt, dass an keiner Stelle im EB die klima- und energiepolitischen Auswirkungen erwähnt werden, die der Bau und der Betrieb eines künftigen FCC mit sich bringen würden. Sie erachtet es jedoch als zentral, die klima- und energiepolitischen Auswirkungen eines solchen Projekts zu kennen sowie die geplanten Massnahmen zu einem nachhaltigen Bau und Betrieb darzulegen.
Die GRÜNE Schweiz, die Vert.e.s genevois.e.s und die Vert.e.s vaudois.e.s sowie die SP formulieren einige Anpassungsvorschläge (siehe einzelne Betrachtung der Bestimmungen).
4.2.3 Gegner der Vorlage
Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die Partei ist sich der Bedeutung des CERN für die internationale Forschung bewusst und unterstützt seine Kapazität, die einschlägigen Infrastrukturen auszubauen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des FIFG eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Bundesgesetz über die Raumplanung einführe, mit der die Kantone und Gemeinden ihrer Vorrechte beraubt würden. Deshalb lehnt die SVP die Änderung in dieser Form ab und erwartet vom Bundesrat eine kantonale Lösung, bei der der Bund nur subsidiär eingreift, namentlich wenn der Kanton Genf nicht innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Massnahmen ergreift.
4.3 Gemeinden
Vier Gemeinden haben eine Stellungnahme zur Vorlage eingereicht, ohne sich insgesamt klar dafür oder dagegen auszusprechen.
Die Gemeinden Avully, Avusy und Laconnex äussern sich sehr besorgt darüber, wie ihre Interessen in Bezug auf die Deponierung von Aushubmaterial aus dem FCC-Projekt berücksichtigt werden. Sie sind nicht einverstanden mit der Bestimmung des Projekts, wonach die Bundesbehörden sich über das kantonale Recht hinwegsetzen können, wenn der Kanton die Erfüllung bundesrechtlicher Aufgaben unverhältnismässig stark behindert.
Allgemein hält es die Gemeinde Meyrin für notwendig, die energie- und klimabezogenen Auswirkungen der CERN-Projekte so gering wie möglich zu halten. Zudem sei es zentral, dass die Ermittlung und allfällige Nutzung von Abwärme über die strukturierenden thermischen Netze erfolge. Die Gemeinde