Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 12 Seiten
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kindgerechten Verfahren in den verschiedenen Rechtsbereichen (Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutzrecht, Familienrecht, Ausländerrecht etc.) erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich sollen Forschungsmandate im Bereich der Kinderrechte in Auftrag gegeben werden, um das Grundlagenwissen zu erweitern.
Buchstabe b: Buchstabe b umfasst spezifische Analysen zur Umsetzung der Rechte der Kinder (bspw. betreffend Anhörungs- und Mitwirkungsrecht) auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene in den verschiedenen Rechtsbereichen (Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutzrecht, Familienrecht, Ausländerrecht etc.). Die Analysen sollen eine Ergänzung zum Staatenbericht der Schweiz und dem Schattenbericht der NGO’s darstellen. Sie sollen auch dazu dienen, Good Practice Beispiele zu eruieren.
Buchstabe c: Als Beratungsleistung sind u.a. Vorschläge zuhanden Bundes-, Kantons- und weiterer Behörden für die Anpassung der geltenden Vorschriften oder deren Umsetzung denkbar. Die Beratung der Behörden – v.a. Bundesämter, kantonale und kommunale Regierungen und Parlamente – soll primär auf Anfrage hin erfolgen. Nicht im Auftrag enthalten ist die Beratung von privaten Organisationen.
Buchstabe d: Die Institution soll auch für die Vernetzung der Akteure und die Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Stellen sorgen, die im Bereich Förderung und Schutz der Kinderrechte tätig sind. Ebenso soll auch der Austausch auf internationaler Ebene sichergestellt werden. Ziel ist es, damit den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch zu fördern.
7 Auswirkungen
7.1 Auswirkungen auf den Bund
Der Vollzug der neuen Verordnungsbestimmungen hat neue Aufgaben für das BSV zur Folge. Für die Beauftragung und Begleitung der Kinderrechtsinstitution werden zusätzliche Personalressourcen im Umfang von rund 1 FTE notwendig. Es ist vorgesehen, die Umsetzung über eine EDI-interne Kompensation sicherzustellen.
Das Parlament hat für eine Übergangslösung bis zur Schaffung einer nationalen Kinderrechtsinstitution und für deren Betrieb bereits einen jährlichen Betrag von CHF 390'000 gesprochen. Die gewählte Lösung könnte mit diesem Betrag finanziert werden. Diese Mittel sind im Voranschlag und im Finanzplan des BSV enthalten.
7.2 Auswirkungen auf Kantone
Für die Kantone ergeben sich keine direkten finanziellen oder personellen Auswirkungen. Es fallen keine zusätzlichen Aufgaben für sie an.
7.3 Auswirkungen auf Volkswirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Durch die neuen Verordnungsbestimmungen sind keine Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt zu erwarten.
Die Beauftragung einer nationalen Kinderrechtsinstitution und die damit verbundene Stärkung der Kinderrechte haben eine positive Wirkung auf die Gesellschaft. Durch die Aktivitäten von BSV und der beauftragten Institution wird Wissen erarbeitet, gesammelt und bereitgestellt, kantonale und kommunale Akteure werden vernetzt und beraten und damit wird ein Beitrag geleistet, dass Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte besser unterstützt werden.