Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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geben soll, die an energetische Voraussetzungen des Gebäudes geknüpft sind. Entsprechende Vollzugsstrukturen und auch das Wissen dazu innerhalb der SGH müssten aufgebaut werden.

Kommt hinzu, dass es bereits zahlreiche Programme auf Bundesebene gibt, die energetische Sanierungen von Gebäuden mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützen. So stehen beispielsweise mit dem Gebäudeprogramm und der Energieberatung über Energie Schweiz grosszügig dotierte Förderprogramme zur Verfügung, die energetische Sanierungen von Privaten und Unternehmen finanziell unterstützen und beraten. Von den bestehenden und neu ab 2025 lancierten Unterstützungsprogrammen im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes profitiert auch die Beherbergungswirtschaft. Ein eigenes zusätzliches Impulsprogramm Beherbergungswirtschaft ist demnach aus Sicht des Bundesrates nicht zwingend nötig, auch wenn es auf die Förderung «touristischer Investitionen» ausgerichtet wäre.

1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage wird in der Botschaft vom 24. Januar 202440 zur Legislaturplanung 2023 - 2027 angekündigt.

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit der Vorlage wird die Umsetzung zweier Motionen vorgestellt: Die Motion 19.3234 Stöckli vom 21. März 2019 «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» und die Motion 22.3021 Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR vom 21. Februar 2023 «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie».

Die Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli dürfte zu einer wesentlichen Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führen. 195 Millionen Franken Mehrbelastung würden für das Impulsprogramm in den kommenden Jahren anfallen. Die Kosten der Ausweitung des Förderperimeters müssten aus den freien liquiden Mittel der SGH finanziert oder durch eine Priorisierung in der Förderung aufgefangen werden.

Aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds und den notwendigen Ausgabenkürzungen bei den bestehenden Ausgaben verfügt der Bund zurzeit über keinen Spielraum für Mehrausgaben. Zudem wäre die Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli aufwändig und komplex. Bezüglich der Motion 22.3021 WAK-N haben die vertieften Untersuchungen gezeigt, dass kein generelles Marktversagen bei der Hotelfinanzierung in Städten vorliegt, weshalb die Umsetzung der Motion nicht nötig und aus Ressourcengründen daher auch nicht sinnvoll ist. Der Tourismus hat sich insgesamt sehr gut von den Folgen der Covid-19-Pandemie erholt. Die vom Parlament zum Zeitpunkt der Überweisung der beiden Motionen wahrgenommene Dringlichkeit für eine zusätzliche

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