Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

1.5.7 Finanzielle Auswirkungen des Impulsprogramms

Insgesamt werden die Kosten für das Impulsprogramm während 10 Jahren auf maximal 195 Millionen Franken geschätzt36. Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: Über die Laufzeit des Impulsprogrammes würde mit A-Fonds-perdu-Beiträgen für «touristische Investitionen» in der Höhe von 190 Millionen Franken gerechnet. Die in Auftrag gegebene externe Studie geht davon aus, dass dadurch schätzungsweise «touristische Investitionen» in der Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Franken ausgelöst würden37. Die Berechnungen gehen davon aus, dass mit dem Impulsprogramm rund 25 Beherbergungsbetriebe pro Jahr unterstützt werden könnten.38 Das entspricht nicht ganz der Anzahl der heute von der SGH jährlich vergebenen Darlehen und entspricht der angestrebten fokussierten Förderwirkung des Impulsprogramms.

Die restlichen 5 Millionen Franken wären Vollzug- bzw. Weiterentwicklungskosten, die bei der SGH (4 Mio.) und dem Verein GEAK (1 Mio.) anfallen würden. Für die Abwicklung des Impulsprogramms müsste die SGH für die zusätzlichen Aufwände entschädigt werden. Durch die neuen Aufgaben, insbesondere für die Abwicklung der Fördergesuche, dürfte bei der SGH der Bedarf an zusätzlich 1 bis 1,5 vollzeitäquivalenten Stellen anfallen.39 Beim Verein GEAK würden Kosten im Hinblick auf die Weiterentwicklung des GEAK für die Kategorie Beherbergungsbetriebe anfallen, was zu einem Einmalaufwand sowie geringen Zusatzaufwänden während der Laufzeit des Impulsprogrammes führen würde und für welche der Verein GEAK entschädigt werden müsste.

1.5.8 Haltung des Bundesrates zum Impulsprogramm

Der Bundesrat lehnt die Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli und damit das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten ab. Dies aus den nachfolgenden Gründen:

Das Impulsprogramm würde zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von insgesamt 195 Millionen Franken führen. Aufgrund der äusserst angespannten Lage im Bundeshaushalt könnten diese zusätzlichen Ausgaben nur durch Sparanstrengungen in anderen Bereichen finanziert werden; dies in Zeiten, wo zur schuldenbremskonformen Ausgestaltung der Voranschläge ohnehin bereits einschneidende Sparanstrengungen nötig sind.

Das Impulsproramm für die Beherbergungswirtschaft ist zudem komplex und aufwändig in der Umsetzung, da die SGH neu auch A-fonds-perdu-Beiträge an Betriebe ver-

36 Hanser Consulting AG (2023).

37 Hanser Consulting AG (2023).

38 Hanser Consulting AG (2023).

39 Eigene Berechnungen, vgl. Tabelle im Anhang.