Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungs-

wirtschaft (FBG) Titel

Zum Titel des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wird neu die Abkürzung FBG eingeführt. Damit werden Verweise auf das Gesetz vereinfacht.

Ingress

Im Ingress wird neu auf den Verweis auf Artikel 75 der Bundesverfassung41 zur Raumplanung verzichtet. Die SGH ist kein Instrument zur Raumplanung. Das Bundesgesetz kann mit Artikel 103 der Bundesverfassung, der die Kompetenz des Bundes zur Strukturpolitik enthält, hinreichend begründet werden. Damit wird auch eine Konsistenz zu den anderen Förderinstrumenten der Tourismuspolitik des Bundes, Innotour und NRP, erreicht.

1. Abschnitt: Ziel

Art. 1

Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern sowie zu deren nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zu diesem Zweck fördert der Bund über die SGH die Investitionstätigkeit in der Beherbergungswirtschaft. Die SGH fördert die Gewährung von Krediten durch private Geldgeber über verschiedenen Aktivitäten, namentlich Ergänzungsfinanzierungen, gewerbliche Beratung und Wissenstransfer. Die Beherbergungswirtschaft ist ein zentrales Element der touristischen Wertschöpfungskette. Von der Förderung durch die SGH profitiert somit die gesamte Tourismuswirtschaft, insbesondere in den saisonalen Ferienregionen und den peripheren Gebieten, da dort die grössten Hürden und Finanzierungslücken für die Investitionstätigkeit der Beherbergungswirtschaft bestehen.

Die Beherbergungswirtschaft im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle Betriebe, die ihren Umsatz hauptsächlich mit Beherbergungsdienstleitungen erwirtschaften. Das sind namentlich Hotels und strukturierte Beherbergungsbetriebe. Strukturierte Beherbergungsbetriebe sind auf die professionelle und kurzzeitige Beherbergung von Gästen ausgerichtet. Sie sind entsprechend am Markt positioniert und bewerben gezielt Kurzzeitgäste. Sie bieten direkt oder über Kooperationspartner weitere hotelmässige Infrastrukturen an, die von der Mehrheit der Kundinnen und Kunden beansprucht werden. Als einfaches Kriterium, dass ein Betrieb hauptsächlich Beherbergungsdienstleistun-

41 SR 101