Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten
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6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
WTO
Deklarationspflichten unterliegen den WTO-rechtlichen Nicht-Diskriminierungsanforderungen gemäss dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT, SR 0.632.21) und dem Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen, SR 0.632.20, Anhang 1A.6). Die WTO-Mitglieder dürfen ausländische Waren gegenüber gleichartigen inländischen Waren oder Waren mit anderem Ursprung nicht benachteiligen. Eine unterschiedliche Behandlung von Produkten gemäss deren Prozess- und Produktionsmethoden (PPM), welche sich nicht in den physischen Eigenschaften des Produktes niederschlagen (z. B. Haltungsbedingungen von Tieren, Transportart) dürfte in der WTO umstritten sein.
WTO-rechtlich ist die Pflicht zur Deklaration des Flugtransports nur dann gerechtfertigt, wenn einer der Ausnahmegründe nach Artikel XX GATT erfüllt ist und die Anwendung der Massnahme weder zur ungerechtfertigten Diskriminierung noch zu verschleiertem Protektionismus führt. Sofern die Deklarationspflicht als Massnahme zum Schutz erschöpfbarer natürlicher Ressourcen – wie z. B. saubere Luft – unter Artikel XX Buchstabe g GATT subsumiert werden kann, erfordert diese Ausnahme, dass einheimische Produkte gleichwertigen Restriktionen unterstehen. Eine Deklarationspflicht, die ausschliesslich für importierte Lebensmittel gilt, könnte umstritten sein.
Weiter gilt zu berücksichtigen, dass gestützt auf das TBT-Übereinkommen zusätzlich zu prüfen ist, ob die Massnahme zur Erreichung eines legitimen politischen Ziels erforderlich ist. Das regulierende Mitglied muss darstellen, dass ihm keine weniger handelseinschränkenden Massnahmen zur Verfügung stehen, um das legitime politische Ziel zu erreichen. Bei der Ausarbeitung ihrer technischen Vorschriften wird von den WTO-Mitgliedern erwartet, dass sie relevante internationale Normen als Grundlage für ihre Regelungen verwenden. Werden Letztere ins nationale Recht übernommen, wird gemäss TBT-Übereinkommen davon ausgegangen, dass keine unnötigen Handelshemmnisse vorliegen, da sie in der Regel von allen Staaten, die Mitglieder der Organisation sind, die eine Norm erlassen hat, akzeptiert werden. Damit eine Massnahme gerechtfertigt ist, müssen die handelseinschränkenden oder diskriminierenden Aspekte der Massnahme dem angerufenen legitimen politischen Ziel, also dem Schutz erschöpfbarer natürlicher Ressourcen, dienen. Eine Deklarationspflicht der Transportwege dient diesem legitimen politischen Ziel, sprich dem Schutz erschöpfbarer natürlicher Ressourcen.
EU
Die Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU ergeben sich aus dem Freihandelsabkommen (FHA) und dem Agrarabkommen mit der EU.
Das FHA findet auf pflanzliche und teilweise auch auf tierische Produkte Anwendung. Es gilt somit ebenfalls für Produkte, die unter die Pflicht zur Deklaration des