Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten

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1.3 Rechtliche Grundlagen und aktuelle Situation

Das Lebensmittelgesetz (LMG) hat insbesondere zum Ziel, den Konsumentinnen und Konsumenten die für den Erwerb von Lebensmitteln notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen (Art. 1). In Artikel 12 werden die obligatorischen Deklarationen geregelt (Produktionsland, Sachbezeichnung und Zutaten). Artikel 13 Absatz 1 LMG sieht vor, dass der Bundesrat weitere Angaben vorschreiben kann, wie über Haltbarkeit, Aufbewahrungsart, Herkunft der Rohstoffe, Produktionsart, Zubereitungsart, besondere Wirkungen, besondere Gefahren oder den Nährwert. Artikel 13 Absatz 1 LMG wurde offen formuliert, um weitere Deklarationsanforderungen erlassen und insbesondere auch solche aus der Europäischen Union übernehmen zu können, die in der beispielhaften Aufzählung nicht explizit aufgeführt sind.

Der Bundesrat hat bereits heute gestützt auf das geltende Recht die Möglichkeit, die Deklaration der Transportart, insbesondere von Flugtransporten, einzuführen. Er hat bisher von seiner Kompetenz jedoch keinen Gebrauch gemacht. Der Bundesrat legte in seiner Stellungnahme vom 1. September 2021 zur Motion 21.3911 Badertscher («Deklaration von Flugtransporten») seine Haltung zur Einführung einer Deklarationspflicht für Flugtransporte dar. Er ist der Meinung, dass Aspekte wie Nachhaltigkeit oder der ökologische Fussabdruck bei der Wahl von Lebensmitteln immer wichtiger werden, ist jedoch der Ansicht, dass die Art des Transports nicht alles über den ökologischen Fussabdruck eines Produkts aussagt. Der Bundesrat führte in seiner Stellungnahme aus, dass per Flugzeug transportierte Lebensmittel eine schlechtere Umweltbilanz aufweisen als Produkte, die mit anderen Transportmittel eingeführt wurden. In seiner Stellungnahme begrüsste der Bundesrat die freiwilligen Massnahmen, die einige Detailhändler bereits treffen: Sie verzichten entweder auf den Flugimport von Obst und Gemüse oder deklarieren freiwillig, welche Lebensmittel mit dem Flugzeug transportiert worden sind. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat aktuell keinen Handlungsbedarf, eine obligatorische Deklaration von Flugtransporten einzuführen.

Im Vorfeld der parlamentarischen Initiative 22.424 von Nationalrätin Badertscher wurden im Parlament bereits ähnliche Vorstösse eingereicht. Beispiele dafür sind die im März 2019 eingereichte Motion 19.3048 Bourgeois «Transparenz bei importierten Lebensmitteln. Lange und durch Verkehrsmittel mit hohem CO2-Ausstoss zurückgelegte Transportwege kennzeichnen» und die Motion 21.3911 Badertscher «Deklaration von Flugtransporten» vom Juni 2021. Beide Motionen mussten abgeschrieben werden, da sie nicht innert zwei Jahren behandelt werden konnten.

2 Grundzüge der Vorlage

Die Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend transparente Informationen über Lebensmittel. In der Kommission ist unbestritten, dass nachhaltigere Ernährungssysteme notwendig und gefragt sind.

Die Kommission erachtet die Argumentation des Bundesrates als nicht weitreichend genug. Lediglich an die Freiwilligkeit der Detailhändler zu appellieren, reiche nicht aus, um die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen. Angesichts der Dringlichkeit, Massnahmen zur Erreichung der Schweizer Klimaziele zu ergreifen,