Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten
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nachgekommen werden. Die bereits dokumentierte Lieferkette müsste dazu um die Transportart ergänzt werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass gewisse Grossverteiler, die weiterhin Lebensmittel per Luftfracht importieren lassen, bereits freiwillig eine Flugtransport-Deklaration eingeführt haben. Daraus lässt sich schliessen, dass die Kosten vertretbar sind und die Umsetzung machbar ist. Darüber hinaus böte eine Deklarationspflicht den Herstellern und Detailhändlern die Möglichkeit, das Produktangebot neu zu gestalten (d. h. auf Produkte mit Flugtransport zu verzichten und/oder nach Alternativen zu suchen) und insbesondere den Kundinnen und Kunden ein nachhaltigeres Angebot zu bieten. Wie oben erwähnt, gibt es heute auch schon Grossverteiler, die freiwillig auf Obst und Gemüse verzichten, die mit dem Flugzeug importiert wurden. Die Kommission begrüsst diese freiwillig getroffenen Massnahmen, zeigen sie doch auch die Umsetzbarkeit der Massnahmen.
5.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten durch die Deklaration eine bessere Information für ihren Kaufentscheid. Es ist möglich, dass sie dadurch vermehrt lokal produzierte Produkte nachfragen und vermehrt auf Produkte zurückgreifen werden, die nicht mit dem Flugzeug in die Schweiz importiert werden. Die zusätzlichen Kosten könnten jedoch auf die Produktpreise übergewälzt werden und zu einer Preiserhöhung führen.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Der Flugverkehr macht 11 Prozent der totalen Treibhausgasemissionen der Schweiz aus. Betrachtet man die pro Tonnenkilometer ausgestossenen Treibhausgasemissionen, dann fallen diejenigen der Luftfracht deutlich höher aus: 12- bis 16-mal höher als der Strassengüterverkehr und bis zu 30-mal höher als die des Schienengüterverkehrs oder der Schifffahrt. Ziel der Deklaration ist es, die Nachfrage nach per Flugzeug eingeführten Waren zu senken. Wie hoch der Effekt auf die Umwelt ausfallen würde, konnte im oben erwähnten Bericht quantitativ nicht abgeschätzt werden. In diesem Bericht wird jedoch unterstrichen, dass Massnahmen, die bei der Luftfracht ansetzen, besonders grosses Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen und Umweltbelastung insgesamt zu reduzieren.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Der Entwurf stützt sich auf Artikel 97 der Bundesverfassung (BV), der den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten zugrunde liegt.
Die vorgeschlagene Änderung ist verfassungskonform.