Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten
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den Daten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) werden jährlich zwischen 2 und 3 Prozent aller Fleischimporte per Flugzeug in die Schweiz transportiert. Beim Fisch machen es etwa 4 Prozent aller Fischimporte aus. Bei Früchten und Gemüse liegt der Anteil der direkten Flugimporte unter 1 Prozent der Gesamtimporte. Dies bedeutet, dass pro oben erwähnter Produktekategorie (Fleisch, Fisch, Früchte und Gemüse) zwischen 2000 und 4000 Tonnen direkt per Flugzeug in die Schweiz importiert werden. Die aufgeführten Produkte werden sowohl als vorverpackte Lebensmittel als auch als offen in den Verkehr gebrachte Lebensmittel angeboten. Die obligatorische Deklaration soll in beiden Fällen schriftlich erfolgen. Bei den vorverpackten Lebensmitteln soll diese Angabe im selben Sichtfeld wie das Herkunftsland ersichtlich sein. Die Deklaration für offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel soll analog zur Deklaration der Herkunft von Fleisch zu erfolgen.
5 Auswirkungen
Bezüglich der Auswirkungen auf die verschiedenen Lebensmittelgruppen wird auf den oben zitierten Bericht «Deklarationspflicht ‹Flugtransporte›: Abschätzung, Umweltauswirkung und Kosten» verwiesen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die detaillierte Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des LMG auf Verordnungsstufe erfolgen wird. Mit anderen Worten: Die Auswirkungen der Gesetzesänderung hängen davon ab, auf welche Weise der ergänzte Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe i im Verordnungsrecht umgesetzt wird. Die nachstehenden Ausführungen unter Ziffer 5.1 ff beziehen sich auf die Auswirkungen, die zu erwarten sind, wenn das Verordnungsrecht im Sinne von Ziffer 4 ausgestaltet wird.
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund und die Kantone
Für den Bund ergeben sich keine Auswirkungen. Die Kontrolle der Einhaltung der Deklarationspflicht erfolgt in erster Linie durch den kantonalen Lebensmittelvollzug. Sie können kombiniert mit den anderen Kontrollen durchgeführt werden. Dabei muss lediglich die Lieferdokumentation überprüft werden. Im Rahmen der bereits stattfindenden stichprobenartigen Kontrollen, die durch die Vollzugsbehörden gemacht werden, sind die zusätzlichen Vollzugskosten für die öffentliche Hand als minimal einzuschätzen.
Für die Durchführung von Kontrollen rechnet die Verwaltung mit Vollzugskosten von rund 100 000 bis 200 000 Franken pro Jahr, welche durch die Kantone zu tragen sind.
5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Es sind alle Unternehmen betroffen, welche Lebensmittel, die per Flug in die Schweiz eingeführt wurden, an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben. Der neuen Deklarationspflicht kann durch die Anpassung der bestehenden Verpackung