Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten

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3 Erläuterungen zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe i LMG

Die gewählte Formulierung gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, auf Verordnungsstufe eine Deklarationspflicht für einzelne oder mehrere Transportarten festzulegen, wobei der Flugtransport im Vordergrund stehen soll.

3.1 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

In der EU gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Flugware, auch wenn dies beispielsweise in Deutschland von verschiedener Seite gefordert wird. Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung) erlaubt den Mitgliedstaaten den Erlass von Vorschriften, die zusätzliche Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln vorschreiben. Dies muss aus mindestens einem der folgenden Gründe gerechtfertigt sein: Schutz der öffentlichen Gesundheit; Verbraucherschutz; Betrugsvorbeugung; Schutz von gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechten, Herkunftsbezeichnungen, eingetragenen Ursprungsbezeichnungen sowie vor unlauterem Wettbewerb (vgl. Art. 39 der Verordnung [EU] Nr. 1169/2011).