Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 13 Seiten

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will die Kommission die Deklaration der Flugtransporte auf Gesetzesstufe festhalten. Somit erhofft sich die Kommission einen Beitrag zur Förderung von nachhaltigen und transparenten Lieferketten zu leisten, ohne die Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einzuschränken.

Die Kommission schlägt vor, die Liste der Kennzeichnungen (Art. 13 Abs. 1 LMG), die der Bundesrat vorschreiben kann, mit der Nennung der Transportart, insbesondere die Flugtransporte, zu ergänzen. Damit die Deklaration nicht nur auf Produkte abzielt, die direkt in die Schweiz eingeflogen werden, wird die Formulierung bewusst offengehalten. Die Deklaration soll nicht nur Flugtransporte umfassen, sondern Transporte jeder Art. Die Flugtransporte könnten auch dann deklariert werden, wenn Produkte in die EU eingeflogen und dann per Strassen- oder Schienenverkehr in die Schweiz weitertransportiert werden. Die «Kann»-Formulierung lässt dem Bundesrat den Handlungsspielraum, zu definieren, welche sonstigen Transportarten deklariert werden sollen.

Die Kommission möchte mit ihrem Gesetzesentwurf zur Einhaltung der Klimaziele beitragen, zu welchen sich die Schweiz mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet hat. Dank der Deklaration von Flug- und anderen Transporten erwartet sie einen positiven Effekt auf die CO2-Bilanz der in der Schweiz konsumierten Produkte. Eine Mango aus Brasilien, die per Flugzeug in die Schweiz kommt, belastet die Umwelt zum Beispiel zehnmal stärker als eine Mango, die per Schiff geliefert wird. Die Deklaration soll Faktoren aufzeigen, die in der Produktions- und Lieferkette Treibhausgasemissionen verursachen. Somit können sich Konsumentinnen und Konsumenten bewusster für oder gegen ein Produkt entscheiden. Ändert sich das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten, wird auch das Angebot der Anbietenden sowie die Lieferkette beeinflusst. Einige Detailhändler handeln bereits heute im Sinne der Initiative und haben eine solche Deklaration bei gewissen Produkten eingeführt. Andere verzichten ganz auf Lebensmittel, die mit dem Flugzeug importiert wurden. Diese Gesetzesänderung soll die Anreize für die Produzenten und Detailhändler verstärken, ihr Angebot anpassen.

Die Deklaration soll auf unverarbeitete Frischprodukte wie Fisch, Fleisch, Früchte und Gemüse angewendet werden, weil es sich hierbei fast ausschliesslich um Konsumentenprodukte handelt.

Die Minderheit der Kommission begrüsst die freiwilligen Massnahmen, die einige Detailhändler bereits heute treffen. Zudem betont sie, dass die Herkunft der Lebensmittel bereits angegeben wird, was den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, sich ein Bild darüber zu machen, woher das Produkt stammt und wie es transportiert wurde. Die Kommissionsminderheit bezweifelt den ökologischen Nutzen der Deklaration von Flugtransporten. Sie befürchtet zudem, dass die Mehraufwandskosten im Endeffekt auf die Konsumentenpreise abgewälzt werden und die Wahlfreiheit nicht mehr gewährleistet ist. Zudem sollte nach Ansicht der Minderheit die Vereinbarkeit dieser Erklärung mit den im Rahmen der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen geklärt werden.