Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/73: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) · 15 Seiten
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Versichererverbände
Curafutura ist gegen die Verordnungsänderung betreffend Einführung einer Meldepflicht Ausgleichsbetrag. Eine solche Meldepflicht würde eine Anpassung des Konzepts «Datenaustausch Prämienverbilligung» bedingen. Danach müssten die Systeme der Versicherer und der Kantone angepasst werden, was mit Kosten und Aufwand verbunden wäre. Auf der Gegenseite sei der Nutzen für die Kantone gering, weil Ausgleichszahlungen nur selten erfolgen würden. Dies umso mehr in der aktuellen Lage, wo die Reserven der Krankenversicherer deutlich gesunken sind und ein Abbau von zu hohen Reserven in den kommenden Jahren kaum vorkommen dürfte.
Santesuisse unterstützt grundsätzlich die Verordnungsänderung. Das Anliegen der Kantone, dass die Ausgleichsbeiträge bei einem freiwilligen Reserveabbau bei Versicherten, deren Prämie vom Kanton verbilligt wird, berücksichtigt werden, sei aus Sicht der Krankenversicherer nachvollziehbar. Festzuhalten sei aber auch, dass es Aufgabe der Kantone sei, den freiwilligen Reserveabbau mittels Ausgleichsbetrag bei der Bemessung der Prämienverbilligung zu berücksichtigen. Eine Auszahlung der Ausgleichsbeiträge an den Kanton seitens der Versicherer sei kein gangbarer Weg. Santésuisse macht darauf aufmerksam, dass im Projekt «elektronischen Datenaustausch Prämienverbilligung» via die Bundesplattform sedex bereits das passende Instrument vorhanden sei, um diesbezüglich eine administrativ einfache Lösung umzusetzen. In diesem Zusammenhang bedürfe es aber noch der Klärung diverser Punkte.
Groupe Mutuel begrüsst die Verordnungsänderung, sofern diese Verpflichtung nicht zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führe. Dies dürfte nicht der Fall sein, da die Mitteilung im Rahmen des derzeitigen Datenaustauschkonzepts erfolge.