Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Terminologisch ist es etwas verwirrend, wenn sowohl für das Fahrzeug als auch für den Verkehrs- Post, SAAM, Arayon von «Einsatzbereich» gesprochen wird. Dieser Begriff sollte nur für den baubedingten Ein- MAG satzbereich verwendet, dagegen beim Verkehrsrayon von «Einsatzgebiet» gesprochen werden.

Das würde das Verständnis vieler Bestimmungen erleichtern.

Hier stellt sich die Frage, ob und wie die vom Einsatzgebiet betroffenen Gemeinden informiert Post, SAAM, Awerden. Ein Hinweis dazu im Bericht wäre hilfreich, da der Einbezug der Gemeinden wichtig ist. MAG

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

LU, UR, GL, SG, SSV, KSSD, SVSP, DTC

Terminologisch ist es etwas verwirrend, wenn sowohl für das Fahrzeug als auch für den Verkehrs- DTC rayon von «Einsatzbereich» gesprochen wird. Dieser Begriff sollte nur für den baubedingten Ein-

satzbereich verwendet, dagegen beim Verkehrsrayon von «Einsatzgebiet» gesprochen werden.

Das würde das Verständnis vieler Bestimmungen erleichtern.

Hier stellt sich die Frage, ob und wie die vom Einsatzgebiet betroffenen Gemeinden informiert DTC werden. Ein Hinweis dazu im Bericht wäre hilfreich, da der Einbezug der Gemeinden wichtig ist.

Die detaillierten Anforderungen für eine Genehmigung sind derzeit nicht bekannt. Daher kann auch SG zu diesem Artikel kein Einverständnis gegeben werden.

Der Entscheid ist zwingend auch der betroffenen Gemeinde zu eröffnen. KSSD, SSV,

SVSP

Ergänzung lit. b.: «der für die Zulassung zuständigen Behörde sowie der Polizei» Begründung: LU, UR, GL Die Polizei muss als «Vollzugsorgan Strasse» ebenfalls Kenntnis haben.

Frage 40: Sind Sie damit einverstanden, dass genehmigte Einsatzbereiche in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht werden (Art. 42)?

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, ACVS, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, auto-schweiz, TCS, VFAS, BFU, Post, DTC, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, L-Drive, Pro Velo, RoadCross, SAAM, SBV, VCS, VfV, AMAG, FOR, Greenpeace, KpOW, LOXO, Mobility, MyBuxi, PPU, Swissmoves, TPG, VBZ, CHO

Es sollte eine zentrale Veröffentlichung geben, zumindest in einer Anfangsphase. AG

Es muss eine nationale, einfach zugängliche Publikation geben. MyBuxi

Die Lancierung eines koordinierten und zentralisierten Systems für genehmigte Einsatzbereiche Swissmoves wäre allerdings sinnvoll.

Die Genehmigungen müssen veröffentlicht werden. Jedoch fehlt die Definition, was unter dem VD «amtlichen Publikationsorgan der Zulassungsbehörde» zu verstehen ist.

Die vorgesehene Publikation von genehmigten Einsatzbereichen im Amtsblatt ist dem Regierungs- AR rat jedoch zu realitätsfremd. Der Regierungsrat geht vielmehr davon aus, dass ein Einsatzbereich

letztlich räumlich zu definieren ist, somit eher in Richtung Geobasisdatensatz geht.

Wir begrüssen die Publikation der genehmigten Einsatzbereiche. Allerdings sind wir der Ansicht, Fussverkehr, dass hier auch die Möglichkeit der Einsprache gegeben sein soll. SBV

Diese Bestimmung könnte klarer wie folgt formuliert werden: «Die Zulassungsbehörde veröffent- Post, DTC, licht in ihrem amtlichen Publikationsorgan die bewilligten Einsatzgebiete für führerlose Fahrzeuge. SAAM, AMAG, Weitere Behörden, die einem Einsatzgebiet zugestimmt haben, veröffentlichen ihren Entscheid VBZ ebenfalls in ihrem amtlichen Publikationsorgan.»

Damit werden allfällig passiv Betroffene ungenügend informiert. Es muss eine Pflicht geben, mög- CHO liche betroffene Dritte vorgängig zu informieren.

Siehe Bemerkungen zu Artikel 13 betreffend den Vorschlag eines CCMA / CHS [Centre de Swissmoves Compétences national en Mobilité Autonome / Centre d’Homologation Suisse].

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)

BE, SG

Die detaillierten Anforderungen für eine Genehmigung sind derzeit nicht bekannt. Daher kann auch SG zu diesem Artikel kein Einverständnis gegeben werden.

114/129 ASTRA-D-63D73401/674