Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 115Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
Es sollte nur eine zentrale Veröffentlichung geben und nicht auf allen Stufen (Bund oder Kanton), BE zumindest in einer Anfangsphase. Die Bewilligungen sollen zudem auch nach Ablauf einsehbar
sein. (z.B. für Bedenken, die nach Ablauf gemeldet werden). Es soll in der Kompetenz der Kantone
liegen, ob und in welchem Rahmen eine Publikation erfolgt.
Frage 41: Sind Sie mit der Regelung zur Aufsicht nach der Erteilung von Genehmigungen einverstanden (Art. 43)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, SP, SSV, economiesuisse, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, auto-schweiz, TCS, VFAS, Post, DTC, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Routiers, L-Drive, Pro Velo, RoadCross, SAAM, SBV, VCS, VfV, AMAG, Greenpeace, LOXO, Mobility, PPU, Swissmoves, TPG
Die Aufsichtsfunktion ist eine neue Rolle der Kantone und ist zu entwickeln. Zuständigkeiten sind fest- SH zulegen und Kompetenzen aufzubauen. Eine institutionalisierte Koordination zwischen Kantonen und
Bund ist unabdingbar.
Statt von «Genehmigung» sollte einheitlich überall von «Bewilligung» gesprochen werden, wie etwa in Post, DTC, Art. 45. Die Verwendung von zwei unterschiedlichen Begriffe erschwert das Verständnis. SAAM, A-
MAG
Bei Anwendungen, die in mehreren Kantonen aktiv sind, muss der Bund die zuständige Behörde sein. MyBuxi
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
CHO
Es ist nicht nachvollziehbar, wie das ASTRA und Kantone die Aufsicht wahrnehmen können und wie CHO sie das sicherstellen. Es braucht aufgrund des grossen Druck der Automobil- und Techindustrie hier
zusätzlich eine Aufsicht über die Aufsicht.
Frage 42: Sind Sie mit den vorgesehenen Straftatbeständen einverstanden (Art. 44)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
LU, NW, ZG, FR, SH, AR, AI, GR, TG, TI, VD, VS, GE, JU, SP, SSV, ACVS, asa, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, auto-schweiz, TCS, BFU, FRS, Fussverkehr, IG DHS, Pro Velo, RoadCross, SBV, VCS, SVV, VfV, AMAG, FOR, Greenpeace, KpOW, MyBuxi, PPU, TPG
Wir sind grundsätzlich mit den vorgesehenen Straftatbeständen einverstanden, zumal sie auf der LU Verletzung von formulierten Pflichten basieren und damit wie im erläuternden Bericht ausgeführt, die
Anwendung der Geschäftsherrenhaftung nach Art. 11 StGB und der Vertreterhaftung nach Art. 29
StGB ermöglichen, wenn die Straftaten im unternehmerischen Umfeld begangen werden, was häufig
der Fall sein dürfte.
Zudem ist unklar, ob eine parallele Anwendbarkeit der SVG Strafbestimmungen möglich ist. Z. B. LU, NW, SH, wenn das Fahrzeug trotz Aufforderung nicht übernommen wird und es zu einem schweren Unfall GR, TG, kommt. Kommt nur der Übertretungstatbestand zur Anwendung oder auch Art. 90 SVG? Die Konkur- ACVS, renz zu den Straftatbeständen des SVG sollte (zumindest in den Erläuterungen) ausgeführt werden. KKPKS,
KKJPD, KSSD, SSV, SVSP, KpOW, FOR
Ausserdem erscheint fraglich, ob die vorsätzlichen Handlungen gemäss Art. 44 Abs. 1 und Abs. 2 als LU, NW, SH, Übertretungen angemessen bestraft werden, oder ob diese nicht als Vergehen ausgestaltet werden GR, TG, sollten (analog zu Art. 90 Abs. 2 SVG). ACVS,
KKPKS, KKJPD, KSSD, SSV, SVSP, KpOW, FOR
Es fehlt eine Unternehmensstrafnorm für den Fall, dass es aufgrund eines fehlerhaften Automatisie- LU, NW, SH, rungssystems zu Personenschäden kommt. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auf Gesetzesstufe GR, TG, für juristische Personen, welche autonome Fahrzeuge entwickeln und im öffentlichen Verkehr zulas- FOR, ACVS, sen wollen, scheint notwendig. Der Hinweis im erläuternden Bericht auf Art. 11 StGB dürfte nicht KKPKS,
KKJPD, , genügen. Es muss daher eine Unternehmensstrafnorm auf Stufe Gesetz geschaffen werden. KSSD, SSV,
SVSP, KpOW 115/129 ASTRA-D-63D73401/674