Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
der Branche des öffentlichen Verkehrs, der Blindenorganisationen, der Städte, von Fussverkehr
Organisationen, von Umweltorganisationen im Verkehrsbereich, sowie weitere Beteiligte an.»
Eine Beteiligung der Vollzugsorgane wird begrüsst NW, BL, SH,
ACVS, KpOW, FOR
Von Vorteil wäre, wenn die Begleitgruppe auch für die Unterstützung von Umsetzungsfragen auf TG Fachebene (Vollzugsorgane) beigezogen werden könnte
Auf Kantonsebene müssen die Strassenverkehrsämter (StVA), Tiefbauämter, die Polizei sowie die NE Raumplanung Stakeholder sein.
Der Kanton Bern möchte in dieser Begleitgruppen unbedingt vertreten sein. BE
Vertreter der Wirtschaft sollten ebenfalls einbezogen werden. VFAS, econo-
miesuisse
Absatz 1: Siehe die Ausführungen zu Art. 11 oben. Post, DTC,
SAAM, AMAG
Absatz 1.) Reicht es nicht, dass die Zertifikate ungültig werden können? Braucht es wirklich noch VfV eine zusätzliche zeitliche Begrenzung?
Die Präzisierung in Art. 45 Abs. 2 wird begrüsst. LU, UR
Zu Abs. 2: Aufgrund der Tatsache, dass das heutige Verkehrssystem um eine neue Technologie RZU mit neuen Nutzungsmöglichkeiten und damit wahrscheinlich neuen Verkehrsangeboten erweitert
wird, erachtet es die RZU als sinnvoll, dass sich alle Verantwortlichen zu den gemachten Erfah-
rungen austauschen und diese schnellstmöglich in ihrer Praxis berücksichtigen können.
2Das Astra bildet eine Begleitgruppe, die die Kantone und die betroffene Gemeinde bei der Beur- VBZ teilung der beantragten Einsatzbereiche für führerlose Fahrzeuge …
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
SSV, KSSD, SVSP, Fussverkehr, SBV
2Das Astra bildet eine Begleitgruppe, die die Kantone und die betroffene Gemeinde bei der Beur- KSSD, SSV, teilung der beantragten Einsatzbereiche für führerlose Fahrzeuge … SVSP
Es ist wichtig anzumerken, dass in einer solchen Begleitgruppen auch Verbände von anderen Fussverkehr, Verkehrsmittel und Behindertenorganisationen vertreten sein sollen. SBV
Frage 44: Sind Sie mit dem Hinweissignal «Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem» und der Pflicht, dieses bei allen Zufahrten und Zugängen von Parkierungsflächen anzubringen, die für das automatisierte Parkieren genehmigt sind, einverstanden (Art. 62 Abs. 8 und Anhang 2, Signal 4.91bis)?
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, NE, GE, JU, SP, economiesuisse, ACVS, asa, KKJPD, KKPKS, KSSD, SVSP, AGVS, auto-schweiz, VFAS, BFU, Post, DTC, FRS, IG DHS, Routiers, L-Drive, ParkingSwiss, Pro Velo, RoadCross, SAAM, Suva, Swissdrive, VCS, SVV, VfV, AMAG, FOR, Greenpeace, KpOW, Mobility, PPU
Es stellt sich die Frage, woraus hervorgeht, für welche Fahrzeugtypen die entsprechende Parkie- ZH, OW, NW, rungsfläche zugelassen ist. BL, SH, SG TG,
NE, ACVS, FOR, KpOW
Es ist zu prüfen, ob zusätzlich ein Verbotssignal für Fussgänger und nicht zugelassene Fahrzeug- ZH, OW, NW, führer notwendig ist. Gemäss Gesetz und Verordnung ist auf automatisierten Parkierungsflächen BL, SH, SG TG, kein Mischverkehr zugelassen. NE, ACVS,
FOR, KpOW,
Mit Blick auf die bereits bestehende Vielzahl an Verkehrsschildern stellt sich die Frage, ob dieses TG Signal wirklich notwendig ist. Die selbstfahrenden Fahrzeuge müssen ja mindestens gleich sicher
sein, wie ein herkömmliches Fahrzeug.
Die angedachte Signalisation dürfte mit zunehmenden selbstparkierenden Fahrzeugen um weitere BE Signale ausgebaut werden müssen, um beispielsweise auf Mischverkehr aufmerksam zu machen.
Es gelten jedoch die Ausführungen zu Frage 28. TI
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