Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Auch abseits der Strassen kommen immer mehr autonome Fahrzeuge zum Einsatz wie z.B. Robo- SAB ter in der Landwirtschaft (Smart Farming) und in der Forstwirtschaft (z.B. Roboterhund zur Erfas-

sung der Waldflächen). Den Besonderheiten landwirtschaftlicher autonomer Fahrzeuge, die nur in

Ausnahmefällen auf öffentlichen Strassen unterwegs sind und diese oftmals lediglich überqueren

müssen, ist in der Vorlage angemessen Rechnung zu tragen.

Die Verordnung regelt den Einsatzbereich und die Anwendungsmöglichkeiten von automatisierten SH Fahrzeugen grundsätzlich auf eine pragmatische Art und Weise. Dies ist zentral, um auf die gros-

sen Entwicklungsschritte rund ums automatisierte Fahren eingehen zu können.

Einfachste Use Cases wurden nicht durchdacht. Z. B. könnte unseres Erachtens Mobi- CHO lity die Vorgaben dieser Verordnung nicht erfüllen.

Wenn die Verordnung es nicht erlaubt, dass neu auch Leute, die aufgrund von Behinderungen oder CHO temporär nicht Autofahren können, so hat sie ihr Ziel nicht erreicht. Sie widerspricht damit unseres

Erachtens auch dem BehiG.

Zeitplan

Der Zeitplan ist ambitioniert, indem die Inkraftsetzung im 1. Quartal 2025 geplant ist. SH, SSV,

ACVS, KKPKS, KKJPD, FOR, KpOW

Wichtig ist, dass Kantonen und Städten für die Umsetzung genügend Zeit einzuräumen ist. So TG, SSV müssen die neuen Aufgaben und Zuständigkeiten in die kantonale und kommunale Gesetzgebung

integriert werden. Zudem müssen Kantone und Städte die nötigen neuen Fachkompetenzen zuerst

noch auf bzw. ausbauen.

Die Digitalisierung schreitet rasant voran und es darf davon ausgegangen werden, dass durch die SAB Privatwirtschaft zahlreiche neue Anwendungsmöglichkeiten entwickelt und getestet werden. Die

Gesetzgebung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass sie diesen neuen Anwendungsmöglichkei-

ten ein möglichst positives Umfeld eröffnet. Wir unterstützen daher eine rasche Inkraftsetzung der

Verordnung über das automatisierte Fahren.

Mehraufwand für Kantone

Die Umsetzung der neuen Aufgaben ist nicht nur komplex, sie wird zudem zu Mehraufwand für die AG Kantone führen.

Die neuen Aufgaben sind mit Mehrkosten verbunden. Auch die Polizei ist davon betroffen. SH, SSV

Es müssen komplexe Parkierungssysteme überprüft und bewilligt werden. Das Strassenverkehrs- SH, OW, BS, amt muss Fahrzeuge zulassen und das Amt für Mobilität muss Fahrstrecken für führerlose Fahr- SSV zeuge bewilligen.

Es sind auch Gesuche für die Subventionierung von Projekten nach ÖStFV zu bearbeiten und die OW, BS, SSV Projekte müssen von den Kantonen begleitet werden.

Hinzu kommen weitere Aufgaben im Rahmen von Strafuntersuchungen. So kommt der Auslesung OW, SH, und der Analyse von Fahrzeug- und Systemdaten in Zusammenhang mit Unfällen eine immer zent- ACVS, KKPKS, ralere Bedeutung zu. Dazu müssen neue Informatik-Systeme und Auslesegeräte beschafft werden. KKJPD, FOR, Auch bedarf es einer intensiven Schulung der Spezialisten und der Frontpolizei. KpOW

Die Verordnung regelt ein breites Spektrum. Von der Parkierung, über die Signalisation, allgemeine SH technische Anforderungen bis hin zur Zulassung von Personen (Operatoren) oder Fahrzeugen. Die

Rolle und Verantwortung der Kantone in der Genehmigung, Umsetzung und Aufsicht wird damit

deutlich anspruchsvoller. Kenntnisse über aktuelle technische Entwicklungen, Weiterbildungen,

Daten- und Sicherheitssysteme sind gefordert.

Der Regierungsrat sieht darüber hinaus auch Herausforderungen, die erst nach der Verabschie- BE dung der finalen Verordnungstexte angegangen werden können. Namentlich wird zu prüfen sein,

inwiefern kantonale Rechtsgrundlagen anzupassen sind, und mit welchen personellen Mitteln die

zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden können. Zusätzliches Personal ist dafür aktuell nicht ein-

geplant. Dies ist bei den Auswirkungen auf die Kantone zu ergänzen

Um die Auswirkungen auf den Kanton abschätzen zu können, fehlen allerdings im Entwurf der AFV AR, SG konkrete Details zu den Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die Einsatzbereiche genehmi-

gen zu können.

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