Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, zum anderen durch die Aufnahme entsprechender Fähig-

keiten in die Führerausbildung (Anh. 11 E-VZV).

Moderne PW’s verfügen bereits über zahlreiche technische Hilfsmittel, welche ein Fahren und Par- SAB kieren ohne menschliche Eingriffe ermöglichen. Diese Hilfsmittel werden übrigens laufend einge-

führt und mit der Übernahme eines neuen Fahrzeuges machen sich die Fahrzeuglenkenden damit

vertraut, ohne dass dafür eine grosse Schulung nötig wäre. Wir erachten deshalb den Vorschlag

des Bundesrates als richtig, dass auf eine zusätzliche Prüfung verzichtet werden kann.

Hinsichtlich des Rechts auf Ausbildung nimmt Artikel 21 nicht ausreichend auf mögliche Schwierig- TCS keiten Rücksicht, die gewisse fahrzeugführende Personen bei der Gewöhnung an ein digitales Um-

feld haben könnten. In der Verordnung könnte vorgesehen werden, dass Unternehmen, die Fahr-

zeuge verkaufen oder vermieten, ihre Kundschaft bei der Übernahme eines Fahrzeugs aktiv be-

gleiten müssen.

Die Rollen und Verantwortlichkeiten von Hersteller, Importeur, Verkäufer, Fahrausbilder, etc. bei Swissdrive der Umsetzung im Bereich der Schulung bleiben Grossteils unklar.

Hersteller und Verkäufer müssen zudem in die Pflicht, zu informieren genommen werden, wobei L-Drive entsprechende Instruktionen zwingend sind. Der Gesetzgeber muss betreffend die Informations-

pflicht klare Vorgaben und Verantwortlichkeiten festlegen und mit Kampagnen sensibilisieren.

Die Entwicklung der Fahrzeuge zeigt, dass an die Fahrzeugführerinnen und -führer immer höhere L-Drive, Road-Anforderungen gestellt werden. Die steigenden Anforderungen erfordern eine kontinuierliche Wei- Cross terbildung, ähnlich der Praxis bei Piloten. Wir gehen davon aus, dass dies nur funktionieren wird,

wenn es alsbald ein Weiterbildungsobligatorium gibt.

Trotz des Potenzials zur Reduzierung von Unfällen bleibt das Sicherheitspotenzial des automati- L-Drive, Roadsierten Fahrens mit zunehmender Automatisierung begrenzt. Der Grund liegt hierfür vor allem an Cross, SBV den neuen Unfallursachen im Bereich der Mensch-Fahrzeug-Interaktion. Erst ab Stufe 4 dürften

die Sicherheitsgewinne die entsprechenden Verluste deutlich übersteigen. Aber auch dann sind

aufgrund des Mischverkehrs die zu erwartenden Sicherheitsverluste beträchtlich.

Das Projekt SIKO 4.0 hat aufgezeigt, dass eine solide Basis an deklarativem Wissen eine notwen- Swissdrive dige, aber keine hinreichende Bedingung für den Kompetenzerwerb darstellt. Das Faktenwissen

muss in die Praxis transferiert werden.

Wenn nur diejenigen Fahrschüler/-innen auf zukünftige Systeme geprüft werden, die bei einem Swissdrive Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin mit einem neuen, modernen Fahrschulauto ihre Ausbildung ab-

solvierten, dann wird eine grosse Differenz in der Abnahme der Führerprüfungen und damit auch

in den Kompetenzen der zukünftigen Fahrer/-innen erwartet.

L-drive Schweiz stellt zusammenfassend die Bedeutung obligatorischer Vorgaben für eine effektive L-Drive Fahrerausbildung und Kommunikation in den Vordergrund. In der vorliegenden Vernehmlassungs-

vorlage sieht L-drive Schweiz diesbezüglich Optimierungspotenzial.

Sowohl Fahrausbildung als auch Führerprüfung (Theorie und Praxis) müssen überarbeitet werden. Swissdrive Die Ausbildung zum Fahrlehrer oder zur Fahrlehrerin muss ebenfalls überarbeitet werden.

Typengenehmigungsverfahren

Es sollten auch Teilgenehmigungen berücksichtigt werden. VFAS

Der gesetzgeberische Spielraum sollte genutzt werden, um auch eine nationale Einzel- und Typen- SGV, Autogenehmigung zu ermöglichen. schweiz, VFAS

DTC, Post, SAAM, VBZ, A-MAG

Damit soll ermöglicht werden, dass neu entstehende Technologien und spezifisches Knowhow SGV auch zur Anwendung kommen können.

Dank ihren Pilotprojekten trug die Schweiz in der Pilotphase jedenfalls in Europa an vorderster Autoschweiz, Front zur Entwicklung und Verwendung von AV bei. VFAS, DTC,

SAAM, VBZ

Es wäre gut, wenn in der nun beginnenden kommerziellen Umsetzungsphase sich eine entspre- DTC, Post, chende schweizerische Eigendynamik entfalten und nationales Know-how aufgebaut werden SAAM, VBZ könnte. Der schweizerische Industrie- und Wirtschaftsstandort sollte möglichst gefördert und die

diesbezügliche Wertschöpfung nicht ins Ausland verlagert werden.

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