Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25
auf eine zu schaffende Rechtsgrundlage verpflichtet werden können, bestimmte Daten in Echtzeit
mit dem Bund zu teilen.
Generell sollen Open Source und offene Standards verwendet/favorisiert werden. Ergebnisse sind CHO als Open Data und/oder Open Access zur Verfügung zu stellen.
Polizei / Strafbestimmungen
Der Polizei sollte ermöglicht werden, führerlose Fahrzeuge von aussen anhalten zu können. BE, BS, BL,
AG, SSV
Insbesondere Blaulichtorganisationen stehen vor Herausforderungen, da die Technik nicht auf sol- UR che Fahrten ausgelegt ist (Technikeingriffe wie Einbremsungen o.ä. können hier mehr Gefahren
schaffen als abwenden).
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem sollten von aussen als solche gekennzeichnet werden. AG, CHO
Es ist notwendig, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit auch juristische Personen straf- BS, BL, SH, rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn es aufgrund eines fehlerhaften Auto- GR ACVS, matisierungssystems zu Personenschäden kommt. KKPKS, KSSD,
SVSP FOR, Kapo OW
Es genügt nicht, dass bei allen Straftatbeständen bloss eine Busse angedroht wird. Es müssen BS, BL, SH, auch Vergehenstatbestände analog zu Art. 90 Abs. 2 SVG vorgesehen werden. GR ACVS,
KKPKS, KKJPD, FOR, Kapo OW
Die Strafbestimmungen sollten auch die fahrlässige Begehung unter Strafe stellen. GL
Es ist unklar, ob für die Operatoren und Operatorinnen ein Alkoholverbot gilt, wie es für Berufs- BL, SH, ACVS, chauffeure und Neulenker gilt oder ob die Grenzwerte der anderen Fahrzeugkategorien gelten? Es KKPKS, erscheint mit Blick auf das Gefahrenpotential unangemessen und stimmt nicht mit dem SVG über- KKJPD, FOR, ein, dass nur eine Übertretung vorgesehen ist. Eine Regelung analog zu Art. 91 und 91a SVG wäre Kapo OW besser.
Es sollten auch Administrativmassnahmen möglich sein. SZ, GR
Der Gefahr von Cyberangriffen wird zu wenig Rechnung getragen. BS, BL, SH
GR, ACVS, KKPKS, KKJPD, KSSD, SVSP, FOR, Kapo OW
Vor diesem Hintergrund fragen wir uns auch, ob die Systeme der Hersteller vor Risiken wie Pannen, CP Softwarepiraterie oder auch den Zugriff auf sensible Daten zu Geschäftszwecken wirklich geschützt
sind. Die von der AFV vorgeschriebenen regelmässigen Prüfungen und Updates dürften die Risi-
ken sicher mindern, bieten jedoch, so scheint es, keine absolute Sicherheit.
Die Informatik-Infrastruktur von Fahrzeugen ist den Gefahren von fehlerhafter Datenverarbeitung, LB Ausfällen und Unterbrechungen aufgrund von Umwelteinflüssen sowie von Angriffen durch Unbe-
rechtigte ausgesetzt. Heute sollte das Augenmerk somit auf die Gewährleistung der Sicherheit der
zunehmend digitalisierten Fahrzeugflotten ausgerichtet sein: Automobile mit elektronischen Kom-
ponenten insbesondere mit Verbindung zum Internet wie GPS Navigationssysteme sollten im Sinne
von Art. 3 Abs. 1 Bst. g) AFV ”gehärtet” werden.
Fahrzeug mit Übernahmeaufforderung
Dass die fahrzeuglenkende Person eines Fahrzeugs eines konzessionierten Transportunterneh- SEV mens fahrfremde Tätigkeiten ausführt, erachten wir als unvorstellbar angesichts der fehlenden
Akzeptanz der Reisenden von führerlosen Fahrzeugen ausserhalb geschlossener Verkehrssys-
teme.
Allgemein wird in der Forschung zwar angenommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen ab SP, Pro Velo, einem hohen Grad der Automation der Fahrzeuge, das Potenzial zur Vermeidung von Verkehrsun- VCS, Greenfällen sehr gross sein kann. Aber der angesprochene Anwendungsfall stellt eine (zu) hohe Heraus- peace, PPU forderung bei der Mensch-Fahrzeug-Interaktion dar, weshalb hier mit einer Zunahme der Unfälle
gerechnet werden muss. Die Sicherheitsverluste (z. B. durch Minderung der Aufmerksamkeit des
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