Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 50 Seiten

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Grundsätzlich sind für alle Automatisierungssysteme die ISO-Normen 262626 und 214487 verbindlich. Die ISO-Norm 26262 stellt einen Mindeststandard für die funktionale Sicherheit dar. Sie beschreibt das Vorgehen und die Methodik, um sicherheitsrelevante elektrische und elektronische Systeme von Fahrzeugen zu entwickeln und um deren sichere Funktionsweise während ihrer gesamten Lebensdauer zu überwachen. Da Automatisierungssysteme im Wesentlichen elektronische Systeme darstellen, ist diese Norm auch für diese massgebend. Die ISO-Norm 21448 beschreibt, wie sichergestellt werden soll, dass ein System nur so verwendet wird, wie es vorgesehen ist.

Neben den allgemein gültigen ISO-Normen wurden aber auch schon technische Regulierungen für konkrete Anwendungsfälle geschaffen. Im Rahmen der Tätigkeit der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) wurde im Januar 2021 mit dem UN-Reglement Nr. 157 eine gesetzliche Grundlage für die Typengenehmigung eines sogenannten Staupiloten bzw. «Automated Lane Keeping System» (ALKS) erlassen.8 Ein Staupilot ist ein Automatisierungssystem, das die Fahraufgabe auf richtungsgetrennten Strassen ohne Langsamverkehr und ohne Querverkehr bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h übernehmen kann. Es kann somit ausschliesslich auf Autobahnen verwendet werden. Das Reglement ist insbesondere von Bedeutung, weil damit erstmals verbindlich beschrieben wurde, wie ein Automatisierungssystem zu funktionieren hat. Neben der Übernahme der Fahraufgabe im reglementierten Einsatzbereich, muss das System insbesondere in der Lage sein, alle Situationen zu erkennen, in denen es an seine Systemgrenzen gelangt. Wenn dies der Fall ist, muss es die fahrzeugführende Person auffordern, die Fahraufgabe wieder zu übernehmen. Reagiert diese nicht innerhalb von zehn Sekunden, muss das System das Fahrzeug in einen risikominimalen Zustand versetzen können. Soweit die Zeit für eine Übernahme zum Beispiel aufgrund einer unmittelbar drohenden Kollision nicht reicht, muss es sich bereits vorher in einen risikominimalen Zustand versetzen oder ein Notfallmanöver durchführen.

Das UN-Reglement Nr. 157 wurde per 1. Januar 2023 zu einem Autobahnpiloten weiterentwickelt, welcher die Fahraufgabe bei Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h übernehmen kann.9 Das ALKS kann in dieser Entwicklungsstufe auch dafür ausgelegt sein, selbstständig Fahrstreifenwechsel durchzuführen.

Weitere Reglemente aus dem Bereich der UNECE, die die vorliegende Verordnung betreffen, sind das UN-Reglement Nr. 155 betreffend Cybersicherheit und das UN-Reglement Nr. 156 betreffend Softwareupdates.

Mit der Verordnung (EU) 2018/85810 wurde eingeführt, dass Fahrzeuge nicht nur im Rahmen der Typengenehmigung geprüft werden müssen, sondern dass ihre Betriebssicherheit bis zum Ende ihrer Lebensdauer überwacht werden soll. Damit schafft die

6 ISO 26262:2018 Road vehicles — Functional safety (Strassenfahrzeuge – Funktionale Sicherheit).

7 ISO 21448:2022 Road vehicles — Safety of the intended functionality (Strassenfahrzeuge – Sicherheit der Sollfunktion).

8 ECE/TRANS/WP.29/2020/81.

9 ECE/TRANS/WP.29/2021/143/Rev.1.

10 Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1–218. 11/50