Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 10 Seiten

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Übersicht

Die EU hat am 15. Juli 2020 das «Mobility Package I» verabschiedet. Dabei hat sie neue Vorschriften zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Chauffeurinnen und Chauffeuren beschlos-

sen. Diese Rechtsvorschriften sind Teil des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz

und der EU. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll für den grenzüberschreitenden Verkehr zeit-

gleich wie in der EU ab 1. Juli 2026 der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung (ARV 1) auf

diejenigen Führerinnen und Führer von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachen-

transport von über 2,5 bis 3,5 t (Lieferwagen) ausgedehnt werden, für welche das Fahren die

berufliche Haupttätigkeit darstellt. Heute gilt die ARV 1 nur für Führerinnen und Führer von Mo-

torwagen und Fahrzeugkombinationen von über 3,5 t. Mit der Vorlage soll zudem der Prüfauftrag aus der Motion 20.4478 Dittli «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» umgesetzt werden.