Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 10 Seiten
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Übersicht
Die EU hat am 15. Juli 2020 das «Mobility Package I» verabschiedet. Dabei hat sie neue Vorschriften zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Chauffeurinnen und Chauffeuren beschlos-
sen. Diese Rechtsvorschriften sind Teil des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz
und der EU. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll für den grenzüberschreitenden Verkehr zeit-
gleich wie in der EU ab 1. Juli 2026 der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung (ARV 1) auf
diejenigen Führerinnen und Führer von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachen-
transport von über 2,5 bis 3,5 t (Lieferwagen) ausgedehnt werden, für welche das Fahren die
berufliche Haupttätigkeit darstellt. Heute gilt die ARV 1 nur für Führerinnen und Führer von Mo-