Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/81: Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die vorgeschlagenen Massnahmen haben keine finanziellen, personellen oder anderweitigen Auswirkungen auf den Bund.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
In Artikel 20 der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 200717 werden die Mindestanforderungen an die Kontrolldichte (mind. 3 Prozent) von der ARV 1 unterstellten Führerinnen und Führern festgelegt. Diese Regelung hat der Bundesrat im Rahmen der Übernahme von EU-Recht im Jahre 2011 eingeführt und sie trat 2012 in Rechtskraft. Diese Vorgabe an die Mindestanzahl von ARV 1-Kontrollen wird auch bei Ausweitung des Geltungsbereichs weiterhin erreicht. Für die kantonalen Vollzugsstellen ergibt sich ein minimaler Mehraufwand, weil eine zusätzliche Anzahl Fahrzeuge und Fahrzeugführender der Chauffeurverordnung unterstehen.
Auf die Gemeinden, urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete hat die Vorlage keine Auswirkungen.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die vorgeschlagene Ausweitung des Geltungsbereichs der ARV 1 wirkt sich grundsätzlich negativ auf die Transportkapazität aus; denn einerseits werden die Angestellten und selbständig Erwerbenden pro Tag weniger Stunden fahren können (maximal 9 respektive 10 Stunden) und andererseits können die Unternehmen aufgrund der Ruhezeitbestimmungen ihre Angestellten an weniger Arbeitstagen pro Jahr einsetzen. Die Vorlage könnte weiter Auswirkungen auf die Preise der Transporte haben: Es werden Mehrkosten entstehen, beispielsweise wegen des Einbaus der Fahrtschreiber, dem zusätzlichen administrativen Aufwand sowie der geringeren Transportkapazität und der damit verbunden höheren Anzahl Arbeitnehmenden zwecks Erbringung der gleichen Leistungen. Diese Mehrkosten könnten auf die Kunden abgewälzt werden. Zudem könnte sich der Chauffeurmangel zuspitzen.
Da höchstens 0,3 Prozent des Fahrzeugbestandes der Lieferwagen von der Neuregelung betroffen ist, dürften die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft vernachlässigbar sein.
5.4 Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Gesellschaft
Die Ausweitung des Geltungsbereichs soll Führerinnen und Führer erfassen, die den Grossteil ihrer Arbeitszeit am Steuer sitzen. Diese Unterstellung unter die ARV 1 kann sich grundsätzlich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken. Denn sowohl für Arbeitnehmende (dürfen heute 12,5 Stunden pro Tag fahren) als auch für selbständig Erwerbende (dürfen heute unbeschränkt lange fahren, solange sie nicht übermüdet sind) wird die tägliche Lenkzeit maximal 9 Stunden betragen (und maximal zwei Mal pro Woche 10 Stunden).
Weiter hat die Vorlage grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der betroffenen Berufsfahrerinnen und -fahrer von Lieferwagen, für die das Lenken die Haupttätigkeit darstellt.
Die möglichen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Arbeitsbedingungen sind nicht nur bei Lenkenden von in der Schweiz, sondern auch bei Lenkenden von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen zu erwarten, die auf dem Gebiet der Schweiz fahren.