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Vernehmlassung 2023/91: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen · 113 Seiten

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dann strafrechtlich verfolgt, abgeurteilt, zur Vollstreckung76 einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung77 in Haft gehalten oder aus sonstigen Gründen einer Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit unterworfen werden,

a) wenn der Vertragsstaat, der die Person ausgeliefert hat, zustimmt. Zu diesem Zweck ist ein Ersuchen um Zustimmung unter Beifügung der in Artikel 56 genannten Schriftstücke und aller von dem Vertragsstaat, der die Person ausgeliefert hat, verlangten zusätzlichen Informationen zu stellen. Ein Verzicht auf den Grundsatz der Spezialität kann in Bezug auf Verbrechen gewährt werden, die nach diesem Übereinkommen oder nach einem anderen auf die betroffenen Vertragsstaaten anwendbaren Vertrag oder nach den Grundsätzen des Völkerrechts oder seines innerstaatlichen Rechtes der Auslieferung unterliegen würden, sofern dies für den ersuchten Vertragsstaat annehmbar ist;

b) wenn die Person, obwohl sie dazu die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Vertragsstaats, an den sie ausgeliefert wurde, innerhalb von 45 Tagen nach ihrer endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder wenn sie nach Verlassen dieses Hoheitsgebiets dorthin zurückgekehrt ist.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 kann der ersuchende Vertragsstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die betreffende Person außer Landes zu schaffen, oder die nach seinem innerstaatlichen Recht erforderlichen Maßnahmen einschließlich eines Abwesenheitsverfahrens treffen, um die Verjährung zu unterbrechen.

(3) Wird das der ausgelieferten Person zur Last gelegte Verbrechen während des Verfahrens rechtlich anders gewürdigt, so darf diese Person nur insoweit strafrechtlich verfolgt oder abgeurteilt werden, als das rechtlich neu gewürdigte Verbrechen angesichts ihres mutmaßlichen strafbaren Verhaltens die Auslieferung gestatten würde.

76 Für AUT: zum Vollzug

77 Für CHE: sichernden Massnahme, für AUT: vorbeugenden Maßnahme.