Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 7 Seiten

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2023 hat die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgefordert, bis März 2025 ein Gutachten über das Wohlergehen von Pelztieren zu erstellen. Gestützt auf das Gutachten wird die EU-Kommission bis März 2026 über die Forderungen der Bürgerinitiative entscheiden9. Es besteht somit die realisitische Möglichkeit, dass der Handel und somit auch die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten in der EU ebenfalls verboten und somit das vorliegend vorgeschlagenen Einfuhrverbot kein Handelshemmnis zur EU darstellen wird.

6.2 Erlassform

Das Einfuhrverbot stützt sich auf Artikel 14 Absatz 1 TSchG. Die EDAV-DS und die EDAV-EU stützen sich unter anderem auf Artikel 14 Absatz 1 TSchG und sie enthalten bereits heute ein Einfuhrverbot für Robbenprodukte.

6.3 Subdelegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Das EDI wird ermächtigt, eine Länderliste zu führen (vgl. Art. 10d EDAV-DS und Art. 5d EDAV-EU). Das EDI wird hierzu eine Verordnung erlassen.

Beilagen: Erlassentwürfe

9 Amtsblatt der Europäischen Union C/2023/1559 vom 21. Dezember 2023 7/7