Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 48 Seiten
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(AIG)14. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in der Schweiz niedergelassen haben oder sich rechtmässig hier aufhalten.
2.2 Politisches Umfeld der Initiative
Die Volksinitiative wird von einem überparteilichen Komitee sowie von Dach- und wei- teren Organisationen gestützt, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen engagieren. Hintergrund der Lancierung bilden die aktuellen Diskussionen um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die in den letzten Jahren in Öffentlichkeit und Politik deutlich an Gewicht gewonnen haben. Ein Zeichen für die gewachsene Auf- merksamkeit für die Thematik ist nicht zuletzt die steigende Zahl von Vorstössen in den eidgenössischen Räten zu behindertenpolitischen Themen. Ebenfalls zur allgemeinen Sensibilisierung beigetragen hat das Staatenberichtsverfahren zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behin- dertenrechtskonvention, BRK)15, das im März 2022 abgeschlossen wurde.
In seinen abschliessenden Bemerkungen vom März 2022 äusserte sich der UNO-Aus- schuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisch über die Situation in der Schweiz.16 Dies hat seitens vieler Menschen mit Behinderungen und ihrer Organi- sationen den Eindruck bestärkt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der schweizerischen Gesellschaft – trotz Inkrafttreten des BehiG vor zwanzig und der Ratifikation der BRK vor zehn Jahren – noch nicht weit genug fortgeschritten sei und es weitere Impulse in diese Richtung brauche. Handlungsbedarf sehen die Initian- tinnen und Initianten insbesondere beim Zugang zu den Anpassungs- und Unterstüt- zungsmassnahmen, die für die tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderun- gen am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Indem sie den Fokus auf die materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Rechte von Men- schen mit Behinderungen legt, greift die Initiative eine Fragestellung auf, die für die Gleichstellungs- und Behindertenpolitik von zentraler Bedeutung ist.
3 Ziele und Inhalt der Initiative
3.1 Ziele der Initiative
Durch eine Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative die Rechte von Men- schen mit Behinderungen stärken. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
14 SR 142.20
15 SR 0.109
16 BRK-Ausschuss, Abschliessende Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz, 13. April 2022.