Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

zwischen den verschiedenen Fahrzeugmodellen und den von ihnen generierten externen Kosten zu differenzieren.

1.2.4 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur

Mit der fortschreitenden Verbreitung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nähme die Zahl der Fahrzeuge, die von der LSVA vollständig befreit wären, nach und nach zu. Die LSVA-Einnahmen würden so im Zeitablauf kontinuierlich zurückgehen. Eine fortwährende Befreiung der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge nach 2030 würde nach ersten Schätzungen bis 2035 zu Mindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Franken führen. Damit verbunden würde auch der Deckungsgrad der Kosten des Schwerverkehrs zulasten der Allgemeinheit und der Beitrag der LSVA an den BIF deutlich schrumpfen.

1.2.5 Revision der Eurovignetten-Richtlinie in der Europäischen Union

Die Europäische Union beschloss 2017, die Richtlinie 1999/62/EG40 (im Folgenden wird von Eurovignetten-Richtlinie gesprochen) zu überarbeiten, um eine einheitliche Abgabe auf einer gemeinsamen Grundlage für alle Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Das zentrale Element der Eurovignetten-Richtlinie ist die Klassifizierung der Abgabe für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge nach den CO2-Emissionen der Fahrzeuge (Siehe Kap. 2.1.1.2). Neben den externen Kosten und der zurückgelegten Strecke ist der CO2-Ausstoss ausschlaggebend für die Höhe der Abgabe, die die Mitgliedstaaten erheben können. Während Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb in den EURO-Normen zurzeit nicht abgedeckt sind, werden sie zukünftig mit der Umstellung auf den CO2-Ausstoss als Bemessungsgrundlage ebenfalls erfasst sein.

Eine vollständige Übernahme der Richtlinie wird von Seiten der Schweiz nicht in Betracht gezogen. Die Schweiz ist gemäss LVA auch nicht zu einer vollständigen Übernahme verpflichtet. Die Schweiz sieht nicht vor, die Eurovignetten-Richtlinie vollständig umzusetzen, da das Abgabensystem mit der Weiterentwicklung der LSVA nicht grundlegend erneuert werden muss. Sobald das LVA angepasst ist, kann die Schweiz das in der Eurovignetten-Richtlinie vorgesehene Prinzip der Differenzierung nach CO2-Emissionen anwenden.

1.2.6 Dekarbonisierung des schweren Güterverkehrs

Der Verkehrssektor ist für etwa 25% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich, von denen 71% auf den Binnenverkehr zurückzuführen sind.41 In der EU

40 Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benützung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, ABl. L 187 vom 20. Juli 1999, S. 42; zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2022/362, ABl. L 69 vom 4.3.2022, S. 1.

41 Jaramillo, P., S. Kahn Ribeiro, P. Newman, S. Dhar, O.E. Diemuodeke, T. Kajino, D.S. Lee, S.B. Nugroho, X. Ou, A. Hammer -Strømman, J. Whitehead, 2022: Transport. In IPCC, 2022: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate: Cambridge University Press, Cambridge, UK and New York, NY, USA.