Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG

sind schwere Nutzfahrzeuge für 26% der CO2-Emissionen des Strassenverkehrs verantwortlich42, obwohl sie nur 2% der Fahrzeuge auf den Strassen ausmachen.43 Um die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55% zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sollen schwere Nutzfahrzeuge vollständig dekarbonisiert werden. Die EU-Kommission fordert, dass neue Lastwagen bis 2040 90% weniger Treibhausgasemissionen als 2019 ausstossen.44

Die Umweltorganisation Transport & Environment (T&E)45 hat ein Ranking der Hersteller nach Dekarbonisierungsfortschritt erstellt. Auf europäischer Ebene wächst der Markt für Elektrofahrzeuge. Die drei LKW-Hersteller Scania, Mercedes-Benz Trucks und MAN verfolgen weltweit die ambitioniertesten Ziele für emissionsfreie Nutzfahrzeuge. Mercedes-Benz Trucks, Scania und MAN wollen ab 2040 nur noch Lastwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb verkaufen.46 T&E warnt jedoch, dass trotz aktueller Bestrebungen eine EU-weite Verschärfung der LKW-Flottengrenzwerte notwendig ist, damit die europäischen Hersteller zukunftsfähig bleiben und nicht den Anschluss und Marktanteile an amerikanische und chinesische Konkurrenten verlieren.

1.3 Vorgeschlagene Lösungen zur Weiterentwicklung der LSVA

Die Vorlage zur Weiterentwicklung der LSVA ist auf die Nachfolgelösung nach Ende der LSVA-Befreiung (voraussichtlich Ende 2030) für elektrisch angetriebene Fahrzeuge fokussiert. Der Bundesrat erachtet die nachfolgenden Stossrichtungen für die Weiterentwicklung der LSVA als zielführend. Die vorliegende Vorlage ermöglicht es, die LSVA unabhängig von einer Anpassung des LVA, d.h. die formelle Erfassung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im LVA, sondern mit einem Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses bis 2030 weiterzuentwickeln. Die vom Bundesrat im Rahmen des Verlagerungsberichts 2021 beschlossenen Stossrichtungen könnten in einem zweiten Schritt dann vollständig umgesetzt werden, sobald die Bedingungen für mögliche Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über eine Änderung des LVA gegeben sind.

Aus verkehrspolitischer Sicht ist aus Sicht des Bundesrats die Grundausrichtung der LSVA beizubehalten. Die Zielsetzung gemäss Bundesverfassung und aktuellem SVAG sollen weiterhin gelten und die LSVA als Instrument der verursachergerechten Kostenanlastung und zur Verlagerung des Schwerverkehrs dienen. Damit bleibt auch die Finanzierungsfunktion der LSVA weiterhin erhalten. Die maximale Abgabenhöhe ist durch das LVA vorgegeben (maximal 325 Franken für eine Fahrt von Basel nach Chiasso bei durchschnittlicher Tarifhöhe). Der Schwerverkehr als Ganzes wird somit nicht verteuert. Auch die Möglichkeit, über die Abgabendifferenzierung Anreize für

42 UNFCCC (2019). GHG data from UNFCCC.

43 ACEA (2022). Report – Vehicles in use, Europe 2022.

44 Kommissions-Vorschlag: Neue CO2–Standards für Lkw, emissionsfreie Stadtbusse ab 2030 (europa.eu)

45 https://www.transportenvironment.org/wp-content/uploads/2023/06/2023_06_truckmakers_ZE_readiness_report.pdf

46 https://www.dvz.de/rubriken/land/strasse/detail/news/europaeische-lkw-hersteller-fuehrenbei-der-dekarbonisierung.html