Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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die Meinung, dass eine Mindestdauer für dieses Gespräch festzuschreiben ist, da diesem vertiefenden Gespräch beim Wegfall einer Schlussprüfung ein grosses Gewicht zukommt.
VPOD schlägt vor, die Dauer der Schlussarbeit zu erhöhen.
BBZ Bahnhof LU, BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, SVABU, TR
BS schlagen vor, das vertiefende Gespräch als «Prüfungsgespräch» zu bezeichnen.
ALV, BBZ Herisau, BFS Langenthal, fbbe schlagen vor, den Zeitumfang für die Erarbeitung der Schlussarbeit zu präzisieren.
BBZ Bahnhof LU, BBZG Sursee, BCH, BFS Bülach, BFS Langenthal, BZ Interlaken, BFS Lenzburg, fbbe, LCH, PK ABU ZH, SFG Bern-Biel, SFG Zürich, SVABU schlagen vor, die Zeit für die Erarbeitung der Schlussarbeit in Lektionen anstatt Arbeitsstunden anzugeben, und gibb Bern schlägt vor, in Schulwochen.
Für BB Winterthur sind die Durchführungsmodalitäten der Präsentation zu klären.
BBZ Bahnhof LU, BFS Rüti schlagen vor, die Prüfungsgesprächsdauer pro Lernenden zu klären.
BCH, BFS Langenthal, fbbe, LCH, SVABU, TR BS schlagen vor, die Präsentations- und Prüfungszeit je mit einem Minimum und Maximum anzugeben. ALV vertritt die Meinung, dass 20 Minuten für das Vertiefungsgespräch reichen würden. BVL spricht sich für 30 Minuten Präsentation inklusive Gespräch und BBZ Herisau für mindestens 30 Minuten aus. PBS, Strickhof bitten um Klärung. PK ABU ZH schlägt je 10 Minuten für Präsentation und Gespräch sowie einen zusätzlichen Absatz für den Fall von Gruppenarbeiten vor.
BFS Davos schlägt vor, den Vermerk aufzuführen, dass im Semester, in dem die Schlussarbeit erstellt wird, keine Semesterzeugnisnote ermittelt wird.
Art. 10
VPOD findet, dass angesichts der neuen Technologien (KI) dem Erarbeitungsprozess ebenso viel Gewicht beizumessen ist wie dem Endprodukt und der mündlichen Präsentation. Die Bedeutung der Bezeichnung «Prüfungsexpertinnen oder -experten» im Rahmen der Allgemeinbildung muss präzisiert werden, ebenso von wem diese Expertise durchgeführt und finanziert wird.
Für SVMEP verhindert die Beschränkung der Bewertung der Schlussarbeit auf eine einzige Note, aufgeteilt in drei Teile sowie eine mündliche Prüfung, ein für schriftliche Arbeiten typisches Vorgehen aus Untersuchung, Reflexion und Ausdruck. Die Bildung eines schriftlichen Dossiers, das bei den Schülerinnen Schülern einen Prozess zur Nutzung und zum Erwerb von Kompetenzen anstösst, sei grundlegend.
Abs. 1
BCH bittet um Instrumente, welche die eingeforderten Kompetenzen konkretisierbar, messbar und vergleichbar machen.