Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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um Fragen der Qualität, der Rekurssicherheit und der Schulorganisation handelt. Zudem ist der Begriff «Prüfungsexperte/Prüfungsexpertin» in diesem Kontext verwirrend, weil Lehrpersonen die ABU-Prüfungen abnehmen. Eine Anpassung des Absatzes wird gewünscht.

TI begrüssen den Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit. Aus Spargründen unterstützt er den Vorschlag nicht, dass die Schlussarbeit durch zwei Prüfungsexpertinnen und -experten beurteilt wird. Er schlägt vor, zu präzisieren, ob Prüfungsexpertinnen und -experten eine ABU-Lehrperson sein sollen.

ZG beurteilt den Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit kritisch. Im Schulkontext ist es zielführend, dass ABU-Lehrpersonen die Prüfungen abnehmen. Im Unterschied zu Prüfungsexpertinnen und -experten müssen sie nicht kantonal gewählt werden. Der Aufwand für die Schulen ist damit aber nicht geringer. Der Korrekturaufwand für die Schlussarbeit steigt durch eine Zweitkorrektur massgeblich. Die Korrektur einer Schlussarbeit ist sehr viel aufwendiger als die Korrektur einer

Schlussprüfung. Es besteht dadurch die Gefahr, dass Lehrpersonen dieser Aufgabe nicht seriös nachgehen können und dadurch die Zweitkorrektur an Aussagekraft verliert. Auch der organisatorische Aufwand durch die vorgeschriebene Teilnahme an den Präsentationen und Prüfungsgesprächen der Zweitkorrektur ist gross.

JU, CEJEF JU gehen davon aus, dass die Kosten des Qualifikationsverfahrens um einen Drittel ansteigen werden. Ausserdem müsse berücksichtigt werden, dass die Lehrkräfte während der mündlichen Prüfungen in ihren jeweiligen Klassen fehlen würden. Dies gelte auch für die zweite Expertin und den zweiten Experten, die ebenfalls das Problem hätten, dass sie während dieser Zeit nicht in ihren Regelklassen unterrichten könnten.

SDK, TR BS begrüssen den Beizug von zwei Personen zur Beurteilung der Schlussarbeit.

BFS Lenzburg, BVL, BWB, SDK, TR BS schlagen vor, Expertinnen und Experten durch ABU-Lehrpersonen zu ersetzen.

Oda AgriAliForm, PBS, Strickhof, VSGP weisen auf grosse finanzielle Auswirkungen auf die Kantone hin beim Einsatz einer weiteren Lehrperson (Expertin, Experte) für die entsprechenden Lektionen. VSGP schlägt vor, dass die geschriebene Arbeit von einer Person benotet wird und dass eine zusätzliche Person (z.B. Fach-Lehrperson) als zweite Expertin/zweiter Experte bei der Präsentation und beim Prüfungsgespräch eingesetzt wird.

BBZ Herisau, BFS Bülach begrüssen den Einsatz von Prüfungsexpertinnen und -experten, erachten es jedoch aus organisatorischer Sicht als schwierig.

BCH, BBZ SH, BBZ Weggismatt LU, BBZ Bahnhof LU, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BFS Rüti, BFS Langenthal, BFS Winterthur S, BVL, BWB, BZ Interlaken, fbbe, LCH, PK ABU ZH, SFG

Bern-Biel, SVABU, ZLB schlagen vor, nur bei ungenügenden Noten der Arbeit eine zweite Expertinnen/einen zweiten Experten beizuziehen.

BBZ Herisau, BFS Lenzburg, gibb Bern, PK ABU ZH schlagen vor, dass die Präsentation und das Prüfungsgespräch mit oder von den Expertinnen und Experten bewertet werden.

Abs. 4

BBZ SH, sbc begrüssen die Rundungsregel. sbc schlägt vor, dass die schriftliche Arbeit zu einem Drittel und die Präsentation zu zwei Dritteln gewichtet werden.