Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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SBV weist darauf hin, dass auch eine Regelung im Umgang mit Lernenden, die eine allgemeinbildende Schule (Gymnasium) durchlaufen haben, getroffen werden sollte.
Art. 13
BL stellt fest, dass Art. 13 keine Nennung/keine Überschrift trägt.
Abs. 1
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, ZG, ZH, SBBK, BBZ SH, BFS Bülach, BIKAS, bTG, IGKG, KSHW, SAV, SAVOIRSOCIAL, SBV, SDK, sgv, SKKBS, TR BS
begrüssen eine Überprüfung alle sieben Jahre.
BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, SVABU, Travail.Suisse befürworten eine Prüfung alle fünf Jahren, analog zu den Bildungsverordnungen.
SWR erachtet eine häufigere Überprüfung angemessen, da die Geschwindigkeit der Entwicklung zugenommen hat. Er empfiehlt eine Überprüfung alle fünf Jahre (so wie bei der Berufsentwicklung), dies im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit den in der Allgemeinbildung zu erwerbenden Kompetenzen.
Abs. 2
BBZ SH stimmt der Einbeziehung der Verbundpartner und der Berücksichtigung der Sprachregionen zu.
BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee vertreten die Meinung, dass ABU-Lehrpersonen in die Prüfungen von Verordnung und RLP miteinbezogen werden müssen. BBZG Sursee fügt an, dass neben ABU-Lehrpersonen der Verband SVABU einbezogen werden muss und erachtet es als wichtig, dass die Ressourcen zur Umsetzung von Kantonen und Schulträgern gesprochen werden und der Prozess durch Coaching und Weiterbildungen unterstützt wird.
BIKAS, IGKG, KSHW, SAVOIRSOCIAL, SAV, sgv, SKKBS, Swissmem halten den Einbezug der
Verbundpartner und der direkt betroffenen Akteure für entscheidend. SAV, sgv, SBV verlangen eine diesbezügliche Präzisierung.
BCH spricht sich für eine paritätische Beteiligung von Vertretern aus seiner Fachsektion SVABU. BCH, LCH fügen an, dass den Verbundpartnern demokratische Entscheidungsbefugnisse im Qualitätsentwicklungsprozess zukommen sollten.
ALV bedauert, dass die Lehrpersonen in Reformen der Berufsbildung oft vor vollendete Tatsachen gestellt werden und wünscht, dass Berufsverbände der Lehrpersonen miteinbezogen werden.
HotellerieSuisse begrüsst, dass der RLP regelmässig überprüft werden soll, ist aber aufgrund des nicht näher definierten punktuellen Einbezugs der Verbundpartner und Expertinnen und Experten skeptisch und möchte Art. 15 gemäss geltendem Recht beibehalten.