Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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BDS, SWISS RETAIL wünschen, dass die geeignete(n) Prüfungsform(en) gestützt auf die konkret zu vermittelnden Kompetenzen nochmals zu überprüfen ist/sind.

H+, OdASanté sind der Meinung, dass die Vorgaben zur Notenberechnung in den Art. 6 bis 8 massiv übersteuernd sind.

BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, ZLB vermissen die Begründung, weshalb die Schlussprüfung und die Schlussarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung wegfällt. Sie erwarten eine klare und nachvollziehbare Begründung.

BBZG Sursee ist klar dagegen, dass die ABU-Schlussprüfung abgeschafft wird. Das Fach ABU wird sonst geschwächt.

BL ist nicht einverstanden damit, dass sich die Note des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung nur aus einer Note (Erfahrungsnote Allgemeinbildung) zusammensetzt und wünscht entsprechend eine Textänderung: «Die Note des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung ergibt sich aus zwei Noten (Erfahrungsnote Allgemeinbildung und Schlussprüfung).»

LU bedauert die Abschaffung der Vertiefungsarbeit bei der zweijährigen Lehre, da diese eine Gelegenheit bietet, Wissen und Fähigkeiten in einem eigenen Projekt anzuwenden.

bTG, Atzenweiler sind der Meinung, dass die Art. 6 bis 8 offen lassen, aus wie vielen Einzelnoten die jeweiligen Semesternoten erstellt werden müssen. Sie sprechen sich für mindestens drei Noten pro Lernbereich/Semester aus.

BFS Bülach, bTG, Atzenweiler empfinden die Gewichtung der Schlussarbeit und Erfahrungsnote mit je 50 Prozent als ungünstig. Eine stark ungenügende Schlussarbeit kann Lernenden zum Verhängnis werden. Da die Korrekturen der Lehrpersonen sehr individuell ausfallen, öffnet dies Tür und Toren für Willkür.

BFS Winterthur S plädiert dafür, die Schlussprüfung ABU beizubehalten und bringt entsprechend Argumente ein.

BS liest Art. 6 so: Der Übertritt von der BMS zum ABU ist somit nur noch im vorletzten Semester möglich. Im letzten Semester kann nicht mehr gewechselt werden. Die Lernenden werden in diesem Fall vom ABU dispensiert, was bedeuten würde, dass sie den ABU geschenkt erhalten. Kandidatinnen und Kandidaten, die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zur Abschlussprüfung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung zugelassen werden, müssen eine Schlussarbeit schreiben. BS stellt fest,

dass dies ein Sonderfall ist. Er beurteilt die Umsetzung dieses Sonderfalls für Lehrpersonen als

schwierig.

FR schlägt vor, die Passage «für Personen, die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung der beruflichen Grundbildung zugelassen wurden, ergibt sich die Note des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung aus der Note für die Schlussarbeit» (Bst. d) dahingehend zu ergänzen, dass sie für Personen gilt, die den allgemeinbildenden Unterricht nicht besucht haben.